Gefärstet nannte man zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reichs diejenigen Grafen und Prälaten (Abte, Pröpste und Abtissinnen), welche fürstl. Titulaturen und Ehrenrechte hatten. Manche von ihnen waren im Reichsfürstenrate mit einer Virilstimme zugelassen, so z. B. die Fürst-Abte von Berchtesgaden, Korvei, Ellwangen, Kempten, Prüm, Stablo-Malmedy, die Grafen von Thengen (Auersperg), von Hohenzollern-Hechingen, Sternstein (Lobkowitz), Schwarzenberg, Friedberg-Scheer (Thurn und Taxis); die überwiegende Mehrzahl derselben aber war an einer der sechs Kuriatstimmen (der zwei Prälaten⸗ und vier Grafenbänke) betheiligt; einige waren auf die Kreisstandschaft beschränkt. Der Ausdruck gefürstet wurde auch auf das Territorium übertragen und infolge dessen auch dann beibehalten, wenn das Territorium mit andern vereinigt wurde, so spricht man z. B. noch jetzt von den gefürsteten Grafschaften Görz, Gradiska, Tirol u. s. w.; ebenso wenn das Gebiet unter mehrere Herren verteilt wurde, wie 1583 die gefürstete Grafschaft Henneberg. Auch wenn ein gefürstetes geistliches Stift säkularisiert oder mit einem andern Stift vereinigt wurde (so war z. B. der Fürst-Bischof von Speier zugleich Propst von Weißenburg), 1 1 die Bezeichnung gefürstet ehrenhalber fortgeführt.