FeedGeneralsuperintendent
ReligionBrockhaus 1882

Generalsuperintendent ist in manchen evang. Landeskirchen der Titel desjenigen Geistlichen, der einer Anzahl von Superintendenten (s. d.) vorgesetzt und daher der oberste Geistliche eines größern Distrikts ist. In Preußen haben einige Provinzen einen, andere zwei G. Kleinere Landeskirchen, wie in Altenburg, Gotha, Oldenburg, Schwarzburg, haben nur einen G. Der G. übt als höchstes geistliches Mitglied der kirchlichen Behörde einen bedeutenden Einfluß aus auf die Prüfung der Kandidaten, Besetzung der Stellen, Beaufsichtigung der Geistlichen, Feststellung der kirchlichen Ordnungen u. s. w.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 759Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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