Geniedirektoren, im Deutschen Reiche die Ingenieuroffiziere der Plätze, überwachen die Neubauten und die bauliche Instandhaltung einer Festung, leiten die fortifikatorische Armierung derselben und sind bei der Verteidigung thätig. früherhin in Preußen dem Generalstabe angehörige, mit Offiziersrang bekleidete Personen, welche bei der Landesaufnahme und Kartographie thätig waren. Genie⸗ oder Ingenieurkomitee wird eine aus Genieoffizieren gebildete beratende Behörde hetet un welche Entwürfe zu Festungsbauten beareitet und prüft und über wichtige organisatorische und technische Fragen des Geniewesens entscheidet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 773Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei