Generalinspektion, im deutschen Heere eine permanente Behörde, der die obere Leitung der Angelegenheiten einer Waffe, einer Branche u. s. w. unterstellt ist. So besteht eine G. der Artillerie, eine G. des Ingenieurkorps und der Festungen, eine G. des Militärerziehungs- und Bildungswesens. Jeder G. steht ein Generalinspekteur vor, dem ein Stab von Adjutanten beigegeben ist. In andern Staaten, z. B. in Frankreich, wird die zu bestimmten Zeiten sich wiederholende Inspizierung der Truppenabteilungen und Militärekablissements mit dem Ausdruck G. belegt; die zur Vornahme dieser Inspizierungen beorderten Generale erhalten für diese Dienstverrichtung vorübergehend den Titel Generalinspekteure.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 752Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei