Georg V. (Friedrich Alexander Karl Ernst August), bis 1866 König von Hannover, einziger Sohn des 1851 verstorbenen Königs Ernst August (s.d.) und der zum dritten malevermählten mecklenb. Prinzessin Friederike (gest. 29. Juni 1849, Schwester der Königin Luise von Preußen), ward 27. Mai 1819 in Berlin geboren, wo sich sein Vater, als damaliger Herzog von Cumberland aufhielt. Auf die Erziehung des von Jugend auf fast blinden Prinzen übte die einst sehr lebenslustige, nachher bigott gewordene Mutter einen vorwiegend verderblichen Einfluß aus, von dessen Wirkungen die ganze Thätigkeit des Fürsten schwer gelitten hat. In der Jugend zumeist mit musikal. Übungen beschäftigt, ward G. später allerdings auch in staatswissenschaftl. und geschichtl. Wissenschaften für seinen Beruf vorbereitet, aber nur von Männern, die ohne eigene olit. Charakterfestigkeit der Neigung des jungen Peimen, in Illusionen zu leben, niemals ernstlich entgegentraten. G. vermählte sich 18. Febr. 1843 mit Prinzessin Marie von Altenburg (geb. 14. April 1818), deren Einfluß auf den Kronprinzen aber auch dann noch gering blieb, als sie dem königl. Hause 21. Sept. 1845 einen Thronerben geschenkt hatte. Als 1848 die hannov. Verfassung durch das Ministerium Stüve in freiheitlichem Sinne umgestaltet war, mißtraute man schon damals dem Kronprinzen; er wurde daher veranlaßt, eine feierliche Zustimmungsurkunde zu unterzeichnen, die, dem königl. Archiv einverleibt, doch die Verfassung nicht rettete, welche, bei der Thronbesteigung 18.Nov. 1851 nochmals feierlichst bekräftigt, von G. am 1. Aug. 1855, unter Mitwirkung des Ministers von Borries, wiederum außer Wirksamkeit gesetzt wurde. Die Ministerien wechselten in rascher Folge, sobald sie selbständige Ansichten zur Durchführung bringen wollten; bei den verschiedensten Gelegenheiten trat mehr und mehr beim König eine Selbstüberschätzung seiner Fähigkeiten und seiner Macht zu Tage. Als höchster Landesbischof liebte er es, in theol. Redensarten sich zu ergehen, das orthodoxe Luthertum zu fördern, daneben aber auch der kath. Kirche Rechte einzuräumen, die sie anderswo nicht hatte, und sich des privaten Rats von Windthorst, des Konvertiten O. Klopp, des kath. Professors Maxen u. a. zu bedienen. Die Großmeisterschaft der Freimaurerlogen (seit 14. Jan. 1857) wurde dabei zu polit. Zwecken benutzt und alle freisinnigen Männer sahen sich in kleinlicher Weise verfolgt, zumal wenn sie deutsche Gesinnungen dokumentierten. Es war daher begreiflich, daß die Opposition in allen gebildeten Kreisen des Landes eine weitverbreitete werden mußte. Die österr. Diplomatie und die von ihr instruierten Gesinnungsgenossen schürten daneben den Preußenhaß und bewirkten eine fortgesetzte Unterstützung der österr. Politik gegen Preußens Interesse, sodaß, als im Juni 1866 der Konflikt beider deutscher Großmächte ausbrach, das Schicksal Hannovers klar vor Augen lag. Alle Warnungen der Zweiten Kammer, der städtischen Kollegien der Residenz, selbst des langjährigen Ratgebers des Königs, Zimmermann, von der gefährlichen Politik abzugehen, verhallten. Unvorbereitet und mangelhaft ausgerüstet und ohne geeignete Führung (die meisten Generale erbaten sich ihren Abschied), glaubte der König trotz seiner Erblindung, sich an die «Spitze seiner tapfern Armeer stellen zu können, hinderte aber durch seine Gegenwart die sachgemäße Leitung und jede entschiedene Maßregel. Das Gefecht bei Langensalza verlief freilich zu Gunsten der hannov. übermacht 27. Juni 1866, vermochte indeß nicht den Abschluß der Kapitulation vom 28. Juni zu verhüten, welche die Einleitung zu der Einverleibung Hannovers in Preußen bildete, da alle friedlichen Anerbietungen, selbst damals noch, an der Selbstverblendung des Königs scheiterten. (S. Hannover.) Nach der Kapitulation lebte G. mit Familie meist in Hietzing bei Wien, von wo aus er auch 23. Sept. 1866 gegen die Einverleibung Hannovers in den preuß. Staat (Gesetz vom 20. Sept. 1866) protestierte und dann eine fortgesetzte Agitation gegen Preußen unterhielt. Der von Preußen und G.s Bevollmächtigten Windthorst entworfene und genehmigte Vertrag vom 28. Febr. 1868 über Auszahlung der Entschädigungssumme von 16 Mill. Thlrn. mußte sofort, mit Genehmigung des preuß. Landtags, am 2. März desselben Jahres wieder suspendiert werden, weil der Mißbrauch dieser Gelder gegen Preußen stark indiziert erschien. Seitdem wird dies Vertragsvermögen (Welfenfonds) durch eine besondere Kommission administriert, die ihren Sitz in Hannover hat. Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme ist nach §. 4 königl. Verordnung vorbehalten. Nachdem im Herbst 1876 ein Antrag auf Aufhebung der Sequestration vom hannov. Provinziallandtage einstimmig angenommen worden war, erfolgte 5. Febr. 1877 im preuß. Herrenhause eine darauf bezügliche Interpellation, welche sofort von der Regierung unter Hinweis auf die noch fortdauernden welfischen Agitationen ablehnend beantwortet wurde. Im J. 1871 siedelte G. mit der Familie nach Gmunden,‚ 1876 aber mit seiner ältesten Tochter Friederike nach Paris über, um sich dort ärztlich behandeln zu lassen. G. starb 12. Juni 1878 in Paris und hinterließ außer dem Herzog Ernst August von Cumberland (s. d.) zwei Töchter; Friederike, geb. 9. Jan. 1848, vermählt 24. April 1880 mit Alfons, Freiherrn von Pawel-Rammingen, und Mary, geb. 3. Dez. 1849. Vgl. Meding, «Memoiren zur Zeitgeschichten (Bd. 1 u. 2, Lpz. 1881).