Ernst August, König von Hannover, geb. 5. Juni 1771, war der fünfte Sohn König Georgs III. von England aus der Ehe mit Sophie Charlotte, geb. Prinzessin von Mecklenburg-Streliß. Der Prinz besuchte 1786—90 die Universität Göttingen, trat dann in den Militärdienst und nahm 1793—95 als Kommandeur eines hannov. Kavallerieregiments an den Feldzügen in den Niederlanden teil. Nach dem Baseler Frieden kehrte er nach . Mute zurück und trat 1799 als Peer von königl. Blute und Herzog von Cumberland in das brit. Oberhaus. Hier bewies er sich als entschiedener Tory und eifriger Anhänger der hochkirchlichen Partei und machte sich durch sein polit. Parteitreiben, sowie auch durch sein Privatleben im Volke äußerst unpopulär. Im J. 1813 begab er sich auf den Kontinent in das Hauptquartier der Verbündeten 310 Ernst (Landgraf von Hessen-Kassel) und besuchte ban. das von dem Feinde geräumte Hannover. Doch erhielt nicht er, sondern (1816) sein jüngerer Bruder, der Herzog von Cambridge (s. d.), die Würde eines Statthalters des im Okt. 1814 zum Königreich erhobenen Landes. E. lebte abwechselnd in Berlin, in London und auf seinem Landsitze Kew. In Verlin vermählte er 5 1815 mit der Prinzessin Friederike von Mecklenburg-Strelitz, Schwester der Königin Luise von Preußen, die zuerst mit dem Prinzen Ludwig Friedrich Karl von Preußen (gest. 1796), dann mit dem Prinzen ö Friedrich Wilhelm von Solms-⸗Braunfels (gest. 1814) verheiratet gewesen war. Am Hofe zu Berlin, in der Zeit der Reaktion und in enger Beziehung zu dem Herzog Karl von Mecklenburg, gewann C. seine Auffassung der deutschen Verhältnisse und seine Vorliebe für das preuß. Militärwesen. Außerdem blieb er in genauer Verbindung mit den Häuptern der Torypartei und widerstrebte im brit. Parlament aufs entschiedenste der damals die Hauptfrage bildenden Kat holikenemancipation. Auch war er Großmeister der Orangelogen (s. d.), von deren Tendenzen er sich jedoch 1836 öffentlich lossagen mußte. Als mit dem Ableben Wilhelms IV. 20. Juni 1837 die brit. Krone der weiblichen Linie zufiel, folgte E., nach dem Rechte der männlichen Erbfolge, in Hannover. Er nahm nun als erster selbständiger König seinen Sitz im Lande, fand aber die Verfassungs-und Verwaltungszustände desselben seinen Ansichten und Absichten so wenig entsprechend, daß er sofort deren Beseitigung unternahm, wesentlich um dadurch seinem blinden Sohne die Thronfolge zu ermöglichen und um freier über die Finanzen des Landes schalten zu können. Nachdem er 28. Juni 1837 die versammelten Stände vertagt, erklärte er im Patent vom 5. Juli, daß das Staatsgrundgesetz von 1833 weder dem Bedürfnisse des Landes entspreche noch für ihn rechtsverbindlich sei, da man seine, des präsumtiven Thronerben, Geneh1.209. dazu nicht eingeholt. Ein Patent vom 1. Nov. hob sodann das Staatsgrundgesetz förmlich auf. (S. Hannover [Provinzs, Geschichtliches.) Die Folgen dieses Verfassungsbruchs durchzogen die seine Regierungszeit des Königs und bestimmten seine schroffe persönliche Stellung zum Lande und zur öffentlichen Meinung von ganz Deutschland. Zwar gelang es ihm 1840, ein Verfassungsgesetz nach seinem Sinne in Wirksamkeit * setzen, aber das Land war damit weder befrieigt noch versöhnt. Im Mai 1843 unternahm er eine Reise nach England, wo er der brit. Königin den Unterthaneneid leistete und als Peer im Ober—⸗ hause erschien. Durch die Märzereignisse von 1848 fand sich indeß auch C. bewogen, den Forderungen der Zeit und seines Volks Gehör zu geben, sodaß in Hannover die Bewegung ohne große Störungen verlief. Insbesondere wurde die Verfassung von 1840 in liberaler Richtung umgestaltet und die Vertretung durch Gesetz vom 5. Sept. 1848 auf neuen Grundlagen hergestellt. Bei dem Eintritt der deutschen Reaktion zögerte zwar der König, mit dem neuen System offen zu brechen, aber er verweigerte die Vollziehung der mit den Ständen beratenen Verwaltungsreformen und ließ es geschehen, daß der von ihm jederzeit begünstigte Adel die Agitation zur Wiederabschaffung des Verfassungsgesetzes begann. In dieser Situation starb der greise König 18. Nov. 1851. Schon 29. Juni 1841 war seine Gemahlin gestorben. Ihm folgte in der Regierung sein einziger Sohn Georg V. (s. d.). Vgl. Malortie, König E. Augusto (Hannov. 1861).