Geraut (frz.) heißt eigentlich jeder Geschäftsführer. Bei der Kommanditgesellschaft versteht man unter G. wohl den persönlich haftenden Gesellschafter oder Komplementar, den das franz. Recht als gérant im Gegensatz zu dem bloßen bailleur de fonds bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften kann bald ein Vorstandsmitglied, bald ein bloßer Handlungsbevollmächtigter (Disponent) unter G. verstanden sein. übrigens ist der Ausdruck in Deutschland mehr und mehr außer Gebrauch gekommen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 821Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei