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Recht & StaatBrockhaus 1882

Gerichtliche Analyse umfaßt die verschiedenen Untersuchungsmethoden, welche in Kriminalfällen anzuwenden sind, um in Leichenteilen das Vorhandensein von SIdi an Kleidern, Waffen, Gerätschaften u. dgl. die Gegenwart von vergossenem Blut zu konstatieren. Ihre genaue Kenntnis und das Vertrautsein mit allen einschlägigen Arbeiten wird im Staatsexamen von jedem Pharmaceuten verlangt. Ist die gerichtliche Analyse im wesentlichen auch nichts anderes als eine qualitative und eventuell quantitative Analyse, so kommen hier doch besondere Schwierigkeiten vor, die durch die Anwesenheit von vielem fremden Material, Mageninhalt, Darminhalt, tierischen Gewebstoffen, sowie dadurch bereitet werden, daß die zur Untersuchung kommende Substanz nicht selten in einem weit vorgeschrittenen Stadium der Fäulnis und Verwesung sich befindet. Wesentlich vereinfacht kann die Untersuchung werden, wenn dem Sachverständigen bestimmt formulierte Fragen zur Beantwortung ge-Biei⸗ werden, wie B. centhält die Leiche Arsen, lei, Quecksilber, Phosphor, Blausäure ꝰv, da man sich alsdann ausschließlich an diese Frage zu halten hat, während bei allgemein gehaltenen samtge- wie z. B. «liegen Giftstoffe vor?», das Gesamtgebiet aller zugängigen Giftstoffe zu berücksichtigen ist, wodurch die Untersuchung außerordentlich erschwert wird. Bei der Ausführung der gerichtlichen Analyse hat der Sachverständige sich stets zu vergegenwärtigen, daß sein Ausspruch meist das am schwersten wiegende Moment in der ganzen Untersuchung ist, daß die Entscheidung über Leben und Tod des Angeschuldigten mehr oder weniger in seine Hand gelegt ist. Es ruht die allergrößte Verantwortlichkeit auf ihm und es muß daher ein unter sonstigen Umständen verzeihlicher Irrtum, jedes Versehen zur Unmöglichkeit gemacht werden. Jede mögliche von außen kommende Einwirkung muß streng abgeschnitten werden, das Laboratorium darf während der Arbeit von keinem Unbeteiligten betreten werden, die zu verwendenden Apparate dürfen früher zu keinem andern Zweck benutzt sein und endlich hat man sich auf das genaueste zu vergewissern, daß die zur Untersuchung zu verwendenden Chemikalien chemisch rein seien, da diese nicht selten als Verunreinigungen Giftstoffe, Arsen, Blei, enthalten. Litteratur. Otto, «Anleitung zur Ausmittelung der Gifte und zur Erkennung der Blutflecken bei gerichtlich⸗-chemischen Untersuchungeno (3. Aufl., Braunschw. 1867); Duflos, «Handbuch der angewandten gerichtlich-chemischen Analyse der chem. Gifte u. s. w.y (Opz. 1873); Schwanert, Hilfsbuch zur Ausführung chemischer Arbeiten (2. Aufl., Braunschw. 1874); Dragendorff, «Die 62. Aufl, chemische Ermittelung von Giften » (2. Aufl., Petersb. 1876); Sonnenschein, «Handbuch der gerichtlichen Chemie, neu bearbeitet von Classen o (2. Aufl., Berl. 1881).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 831Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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