FeedGerichtsfolge
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gerichtsfolge nannte man im ältern deutschen Recht die Pflicht, als Schöffe oder Urteilsfinder im Gericht zu sitzen, dann die Dienste für das Gericht überhaupt, sowie auch die zur Ausführung solcher Dienste besonders bestimmten Gerichtsdiener.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 834Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6