FeedGermanisches Altertum
Recht & StaatBrockhaus 1882

Germanisches Altertum. Die Wissenschaft des german. Altertums behandelt die deutschen Zustände von den ältesten Zeiten bis auf Karl d. Gr. nach den privaten und öffentlichen Seiten. Grundlegend ist die Schilderung der ältesten Zustände in der „Germania des Tacitus. Obwohl diese bei den einzelnen Stämmen (s. Germanen) vielfach abwichen, lassen sich in ihnen doch noch mehr gemeinsame Grundzüge erkennen. Zur Zeit als unsere sichere Kenntnis von den Germanen beginnt, sind sie bereits aus dem Nomadenleben heraus und in die Seßhaftigkeit übergetreten, obschon auch viele Stämme im Eroberungs⸗ oder Veränderungstrieb ihre Sitze wieder verließen oder einzelne Abteilungen kriegerische Unstetigkeit vorzogen. Die Viehzucht bleibt noch lange neben dem Ackerbau ein Hauptbetrieb des Volks, und auch der Jagd liegt es gern in den tageweiten Wäldern ob, noch nicht durch irgend ein Forstrecht beschränkt. Das vorzüglichste Vermögen besteht noch in den Herden: e Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen wurden in l roßer Zahl gehalten. Der Viehschlag war nicht r sattlich⸗ Auch das deutsche Roß war ohne Schön-l heit und große Schnelligkeit, aber von schätzbarer Ausdauer. Viele Stämme hatten großen Reichtum an Pferden und zogen daher als Reiter ins Feld. Von Federvieh wurden die Gänse gepflegt: deutsche Federn waren in Rom gesucht. Die Wälder belebten, zur Jagd verlockend außer unserm Wild, Wisente, Auer, Elche und Bären; auf See und Sumpf wimmelte es von wildem Geflügel. Man ging mit Pfeil und Spieß, Fangschnur und Fanggrube den Vierfüßlern, mit Pfeil und Beizvögeln den fliegenden Tieren nach. Der Hund war dabei der unentbehrliche, treue Gefährte. An Strömen und Flüssen blühte die Fischerei. Aus den Mitteilungen der Römer Uden sich, daß im 1. Jahrh. n. Chr. der Ackerbau von den Deutschen bereits regelmäßig betrieben ward. Die Gemeinden hatten eine fest zugeteilte Mark, in welche das Bauland an die einzelnen Höfe verteilt, Wald und Weide aber gemeinsam war. Man baute vorzugsweise Gerste, Hafer, Bohnen und Hirse, weniger häufig. Roggen und Weizen, etwas später auch Spelt. Oost⸗ und Weinbau führten die Römer an Rhein und Mosel ein. Hieraus lassen sich auch Schlüsse auf die Nahrung machen. Milch und Käse, Fleisch der Herden und des Wildes bot sich in Fülle. Das Getreide ward zu Grütze und Brei, auch zu grobgeschrotenem Brot, sowie zu bierartigem Gebräu verwandt. Aus dem Honig bereitete man seit uralter Zeit den Met. Seit den Kaiserzeiten kam auch Wein über den Rhein. Von der Trinksucht der Germanen wußten die Römer zu erzählen. Die Kleidung war von selbstgemachtem Woll⸗ oder Linnenstoff, oder aus Tierfellen. Die Männer trugen als oft einziges Gewand einen anliegenden Rock, als Umhang ein Stück groben Wollzeugs oder ein Fell. Der Frauenrock war ohne Armel, der Mantel am liebsten von Leinwand. Eine Spange heftete den Umhang zusammen. So blieb die Tracht auch in den folgenden Jahrhunderten. Der sächs. und longobard. Männerrock war länger als der fränkische. Um die Hüften schloß sich der Gürtel. Reichere trugen Schuhe. Das Haar fiel bei freien Männern und Jungfrauen lang vom Haupte. In den Nomadenzeiten und auf den großen Eroberungszügen war das Haus der Deutschen der Wagen. Auch die feste Wohnung bauten sie von Holz und deckten sie mit Stroh, Schilf oder auch mit Brettern. 4405 Wandstellen wurden bemalt. Inwendig gab es ursprünglich keine Abfachungen weder nach oben oder nach den Seiten. Der Herd war die Hauptstelle des Hauses. Vieh und Vorräte brachte man in landschaftlicher Verschiedenheit entweder unter demselben Dache mit den Menschen oder in besondern Ställen und Scheunen unter. Unterirdische Räume dienten sowohl als Keller als zum Versteck in Gefahren. Ansiedelung in Einzelhöfen herrschte durchaus nicht überall in Germanien, sondern Dörfer (vici) mit zusammenhängenden Höfen fanden sich in vielen Landschaften. Gegen Städte in röm. Art behielten die Deutschen lange Abscheu. Ihre befestigten

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 842Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6