Dorfsystem ist die Form der gemeinschaftlichen Ansiedelung, die bei der Mehrzahl der german. Stämme üblich war. In Westfalen und am Niederrhein fanden sich allerdings schon zur Zeit des Tacitus Einzelhöfe inmitten eines geschlossenen Komplexes von Ländereien, im übrigen aber war die Regel, daß eine Anzahl oft unter sich verwandter Familien ein Dorf (s. d.) begründeten und von diesem Wohnsitz aus, anfangs wohl oft gemeinschaftlich, von der vielleicht mit noch andern Genossen in Besit genommenen Marks nach und nach die geeignetsten Stücke rodeten und in Bewirtschaftung nahmen. In den verschiedenen Abteilungen der Dorfgemarkung, den sog. Gewannen, die durch die Reihenfolge der Urbarmachung entstanden oder auch nach Lage und Naturverhältnissen abgegrenzt waren, erhielt jede vollberechtigte Dorffamilie einen gleichen Anteil, und die Gesamtheit dieser zerstreuten und meistens ziemlich kleinen Teile bildete nebst Haus, Hof und Garten und dem Nutzungsrechte an dem gemeinschaftlichen Marklande, hauptsächlich aus Wald und Weide bestehend, die sog. Hufe. Die absolute Größe derselben war nach Klima und Bodenbeschaffenheit verschieden, da sie sich eben nach der Rücksicht bestimmte, daß eine Familie durch ihre Bewirtschaftung ausreichenden Unterhalt finden könne. Frühzeitig kommen aber auch Besitzer von halben oder Viertelhufen, sowie andererseits mehrere Hufen in einer Hand vor. Während die Hofplätze und Hausgärten von Anfang an festes Sondereigentum wurden, erhielt sich hinsichtlich der Hufenanteile in den einzelnen Gewannen vielfach noch länger lin den Gehöfenschaften des Regierungsbezirks Trier sogar bis in die neueste Zeit) das System der periodischen neuen Verlosung der Gewannstücke. Es sprach sich darin übrigens keineswegs eine kommunistische Anschauung, sondern nur das Streben nach möglichster Gleichstellung der Hufen aus. Der wirtschaftliche Nachteil des D.s besteht in der dadurch herbeigeführten großen Bodenzerstückelung, meistens noch verbunden mit dem Fehlen der Zugangswege zu vielen Parzellen. Es führte dies zu dem sog. Flurzwang (J. d.), der zwangsweisen Durchführung eines gemeinschaftlichen Wirtschaftssystems für alle Dorfinsassen. In manchen spätern Anlagen jedoch, namentlich in Staatswaldungen und in ehemals slawischen Kolonisationsgebieten wurden den Ansiedlern, obwohl sie noch einigerma⸗ * wie Dorfgenossen konzentriert und nicht so zertreut, wie bei dem Hofsystem wohnten, zusammenhängende Stücke als Hufen überwiesen und dadurch die Mißstände der Gemengelage vermieden.