FeedGewährsmängel
HeilkundeBrockhaus 1882

Gewährsmängel oder Gewährsfehler, Krankheiten bei Haustieren, welche, wenn sie innerhalb einer gewissen — (Gewährsfrist) aufgefunden und durch .— tändige nachgewiesen werden, den abgeschlossenen Kauf anfechten und rückgängig machen können. Die Gewährsfehler werden in den Gewährsgesetzen genannt; es sind meist verborgene, d. h. nur schwer erkennbare Krankheiten, die den Gebrauch des damit behafteten Tiers mehr oder weniger illusorisch machen. (S. Gewährleistung der Mängel und Tierheilkunde, gerichtliche.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 937Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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