FeedGewerbtreibenden
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gewerbtreibenden zur gemeinsamen Beratung und Förderung der gewerblichen Interessen. Sie dienen ähnlichen Zwecken wie die Gewerbekammern, bilden jedoch eine zweckmäßige Ergänzung derselben, da in den Gewerbekammern nur eine kleine Zahl offizieller Vertreter sitzt, während eine persönliche Vereinigung und ein gesellschaftlicher Mittelpunkt für alle übrigen Gewerbtreibenden eines bestimmten Distrikts noch viel weiter reichende Zwecke der Belehrung und Anregung der Rregeln und und der Durchführung praktischer Maßregeln und Unternehmungen verfolgen kann. Nach den Vereinsstatuten eines der bedeutendsten deutschen G. ist der Zweck Hebung und Beförderung der Gewerbe auf dem örtlich gegebenen Gebiet. Diesen Zweck Zust der G. zu erreichen: indem er sich mit dem Zustande der einzelnen Gewerbe bekannt macht und die Mängel und Hindernisse zu erforschen sucht, welche dem Gedeihen derselben entgegenstehen; indem er diese Mängel und Hindernisse mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu entfernen sucht und sich hierfür namentlich mit der Staatsregierung in allen geeigneten Fällen in Verbindung setzt; indem er die Gewerbegesetzzebung zum Gegenstande der Crörterung macht; sich in fortlaufender Bekanntschaft mit den Zuständen und Fortschritten gleichartiger Gewerbe in gewerblich vorangeschrittenen Ländern zu erhalten sucht; indem er ferner zu periodischer Berichterstattung über den Inhalt gewerbswissenschaftlicher Werke und Zeitschriften und zu Vorträgen von sachverständigen Männern über technische Gegenstände Veranlassung bietet und für Anschaffung geeigneter Zeichnungen und Muster für die verschiedenen gewerblichen Thätigkeiten, sowie für Anlegung einer Bibliothekgewerbswissenschaftlicher Werke und ZeitsHaftigt sorgt; indem er sich mit Maßregeln beschäftigt, welche auf Beförderung sowohl der allgemeinen und gewerblichen Bildung als auch der Sittlichkeit der Lehrlinge und Gesellen abzielen; indem er in geeigneten Fällen das Publikum von der Vorliebe und dem Vorurteile für fremde Gewerbserzeugnisse abzuleiten und auf den Wert der einheimischen aufmerksam zu machen sucht; indem er von Zeit zu Zeit lokale Gewerbeausstellungen veranstaltet; indem er Vorschußvereine und andere Genossenschaften für die Mitglieder selbst oder Einrichtungen für das Wohl der Arbeitnehmer, wie Arbeitsvermittelungsinstitute, Arbeiterbildungsvereine, Einigungsämter, Schiedsgerichte gründen und mit verwalten hilft. Miglieder des Vereins können alle Personen werden, welche eine selbständige Stellung einnehmen; unselbständige in gewissen Grenzen als außerordentliche zuzulassen, wird sich jIchenfalls empfehlen. Der Beitrag wird für alle Mitglieder nur mäßig sein dürfen und kann es auch hinsichtlich der nicht erheblichen Kosten des Vereins sein. Zur Leitung der Inangriffnahme der Geschäfte wird ein Ausschuß wählen sein, in welchem ein ansehnlicher Teil aus Genossen des Gewerbestandes bestehen sollte; wogegen daneben auch andere Persönlichkeiten, namentlich wissenschaftlich und speziell fachwissenschaftlich gebildete Männer, nicht allein nicht ausgeschlossen, sondern mit Vorliebe gesucht werden sollten. Die allgemeinen Versammlungen des Vereins sollten möglichst oft stattfinden; belehrende Vorträge mit daran geknüpften Diskussionen würden hier den Mittelpunkt bilden, mit steter Rücksicht auf schwebende, für das lokale Gewerbe wichtige Fragen. Im Vergleich mit den Innungen sind die G. weniger der Gefahr ausgesetzt, ganz einseitige Interessen zu verfolgen, weil sie eben Mitglieder aus vielen verschiedenen Gewerben umfassen. Es ist daher auch wohl eine nähere Verbindung der Innungen mit den G. vorgeschlagen worden, in der Art etwa, daß die letztern die Gründung der erstern in die Hand zu nehmen hätten und sich einen moralischen, ausgleichenden Einfluß auf dieselben bewahren sollten. Zwischen den lokalen G. sind in manchen Landesteilen weitere Verbände gebildet worden, so z. B. in Baden zunächst eine Anzahl von Gauverbänden, die ihrerseits wieder einen Landesverband bilden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 950Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6