Ghazipur (Gasipur), Distrikt der Division der Nordwestprovinzen, wird mit einem Areal von 5615 Akm im N. und NW. von dem Distrikt Adschamgarh der Nordwestprovinzen, im NO. vom Fluß Gagra, welcher G. von dem Distrikt Sarum der Untern 38505 en trennt, im SO. von dem Distrikt Shahabad der Untern Provinzen, im S. teils von Shahabad, teils von dem Distrikt Benares der Nordwestprovinzen, im W. von letztgenanntem Distrikt sowie von dem Distrikt Dschaunpur der Division Allahabad der Nordwestprovinzen begrenzt. Die Lage von G. ist zwischen 25 17 und 26˙ nördl. Br. und 83 8“ und 84 40/ östl. L. (von Greenwich). Obgleich G. reich an Flüssen ist, indem dasselbe von dem Ganges, der Gagra, der Karamassa, dem Tons, Bisr und Manghi teils durchströmt, teils nur begrenzt wird, so bedarf das Land für den Ackerbau einer künstlichen Bewässerung mittels Kanalisation aus den genannten Flüssen, einer Anzahl von Quellen, Landseen und überall verstreuten Teichen. Der Boden von G. ist nämlich, obgleich das Land im ganzen flach und eben ist, seine Erhebung über das Meeresniveau auch nur 90—120m beträgt, besonders trocken, namentlich in der vom Oktober bis März des folgenden Jahres dauernden trockenen oder kalten —— Wasser findet sich in einigen Gegenden in der Bodentiefe von 4—5, in andern aber von 15—20 m. Das Klima ist im allgemeinen gesund, allein im Herbst sind Fieber, wenn auch keine bes onders bösartigen, allgemein. Kulturgewächse sind Mais, Reis, Indigo, Gemüse vielerlei Art, Olpflanzen, Weizen, Gerste, Safran, Opium, Baumwolle und Zuckerrohr, letzteres von vorzüglicher Güte. Die Bevölkerung beträgt 1345570 Seelen, wovon 1 Mill. Landbau treibende Hindus sind, während der Rest mit Ausmepan von 40000 Ackerbau treibenden Mohammedanern sich auf andere Weise beschäftigt. G. bildet einen Teil des Territoriums, welches in sehr alter Ait Maha-Kasala genannt, zuerst den Fürsten von Ayodhia uberat und von diesen auf die Fürsten von Kanouj überging. Nach dem Siege von Mohammed vor Ghor über Jaya-Chandra und dem Sturze der Kanouidynastie gelangte G. unter die Herrschaft der Patanen, denen es von Baber entrungen wurde. Nach der Auflösung des Reichs von Delhi bildete es einen Teil des Territoriums, welches an Shuja-oud-Dowlah, den Nabob-Vezier von Oude, gelangte. Im J. 1764 trat der Kaiser Shah-Allun G. an die brit. Ostindische Kompagnie ab, welche es aber in dem folgenden Jahre wieder dem Nabob-Vezier von Oude überlieferte. Der letztere aber trat 1775 nebst andern Distrikten auch G. wieder an die Engländer ab, in deren Besitz dasselbe für immer blieb.