Gönner (Nikol. Thaddäus von), deutscher Rechtsgelehrter und Publizist, geb. 18. Dez. 1764 zu Bamberg, erhielt teils hier, teils auf der Universität zu Göttingen seine wissenschaftliche Bildung. Nach der Rückkehr in seine Vaterstadt wurde er 1790 Hof- und Regierungsrat, 1792 ord. Professor des röm. Rechts, dann Professor des Staatsrechts, 1799 Professor des Staatsrechts an der Universität zu Ingolstadt, mit der er 1800 nach Landshut versetzt und deren beständiger Prokanzler er 1804 wurde. Im J. 1811 als Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung des neuen bayr. Gesetzbuchs nach München berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts im Isarkreise, 1813 in den Adelstand erhoben, 1815 Geh. Justizreferendar, 1817 Geheimrat und dann Staatsrat. Als Anhänger der philos.⸗jurist. Schule übernahm er an der neuen Universität München das Lehramt der philos. Rechts wissenschaft. G. starb zu München 18. April 1827. In litterarischer Beziehung hat er sich besonders durch Herausgabe «Auserlesener Rechtsfällev (4 Bde., Landsh. 1801 —5), durch sein Handbuch des gemeinen Prozesses v (2. Aufl., 4 Bde., Erlang. 1804—5), das »Deutsche Staatsrecht » (Landsh. 1804) und das «Archiv für die Gesetzgebung und Reform des jurist. Studiumso (4 Bde., Landsh. 1808—14) ausgezeichnet. Seine spätern Werke wurden meist durch seine legislative Thätigkeit hervorgerufen, so sein Entwurf eines Gesetzbuchs über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen » (3 Abteil., Erlangen 1815 — 17), der „Kommentar über das Hypothekengesetz für ½½ (2 Bde., Nunch. 1823—24; 2. Aufl. von Ed. Graf, 3 Bde., Mün 1868) und seine im Verein mit Schmidtlein herausgegebenen «Jahrbücher der Gesetzgebung und Rechtspflege im Königreich Bayern v (3 Bde., Erlangen 1818 — 20).