FeedBayer (Hieronymus Joh. Paul von)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Bayer (Hieronymus Joh. Paul von), verdienter deutscher Rech tslehrer, geb. 21. Sept. 1792 zu Rauris im Salz urgischen, studierte in Salzburg und Landshut und betrat 1813 die richterliche Laufbahn am Landgerichte zu Landshut. Nachdem er seit 1815 bei einem namhaften Rechtsanwalt in München gearbeitet, besuchte er 1817 noch die Universität Göttingen, wurde 1818 Privatdocent der Rechte an der Universität Landshut, dann 1819, unter außerord., 1822 ord. Professor; 1826 siedelte er mit der Universität von Landshut nach München über. Bis 1847 war B. auch mehrmals Mitglied der Ständeversammlung und 1853 wurde er zum lebenslänglichen bayr. Reichsrat ernannt. Er starb in München 13.Juni 1876. Ein Jurist von klarem Urteil und gründlichen Kenntnissen, hat er besonders durch seine akademische Thätigkeit gewirkt, aus der auch seine Schriften hervorgegangen sind. Unter ihnen sind hervorzuheben: Uber die nderung des Klaglibellso (Landsh. 1819), Vorträge über den deutschen gemeinen ordentlichen Civilprozeße (10.Aufl., Münch. 1869), Theorie der summarischen Prozesse (7. Aufl., Münch. 1859), Theorie des Konkürsprozesses nach gemeinem Rechter (4. Au „des 16. Jahrh. zu Rain in Ba ern, gest. 1660 als Rechtsanwalt in Augsburg, lieferte in seiner Uranometrian (Augsb. 1603; Um 1607 u. 1635) auf 51 Blättern nach den Beobachtungen seiner Vorgänger die ersten vollständigen und zweckmäßig angelegten Himmelskarten, die er dann in der EExplicatio caracterum aeneis tabulis insculptorumv Üugsb. 1654) erläuterte. B. hat durch seine Karten mehr Ordnung und Festigkeit in die Sternbuver gebracht, indem er die Grenzen der Sternbilder genauer bestimmte und die dem Gricchin Sterne nicht mehr Ian Namen aus dem Griechischen und Arabischen, sondern 7 die Buchstaben des griech. und röm. Alphabets so bezeichnete, daß die größten Sterne jedes Sternbildes immer die ersten Buchstaben des Alphabets erhielten. Diese einfache und bequeme Bezeichnung ist, mit wenigen Ausnahmen, bis auf die neueste Heit beibehalten worden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 616Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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