Göschel (Karl Friedr.), namhafter philos. Schriftsteller, geb. 7. Okt. 1784 zu Langensalza in Thüringen, auf dem Gymnasium zu Gotha und der Universität zu Leipzig gebildet, ließ sich 1807 als Advokat in seiner Vaterstadt nieder, die ihn 1811 zum Mitglied des Rats erwählte. Nachdem er 1815 in preuß. Dienste übergegangen war, folgte er 1818 einem Rufe als Oberlandesgerichtsrat nach Naumburg, ging 1834 als Hilfsarbeiter im Justizministerium nach Berlin und wurde daselbst 1837 Geh. Justizrat, 1839 Mitglied des Obercensurkollegiums und 1843 des Obercensurgerichts. Im J. 1845 zum Mitglied des Staatsrats berufen, erhielt er noch in demselben Jahre die Präsidentschaft des Konsistoriums für die Provinz Sachsen mit dem Range eines Oberpräsidenten. Nachdem er wegen seiner starren Anhänglichkeit an das Altluthertum im Juni 1848 seine Entlassung erhalten, lebte er einige 2*⁷ zu Halle, nahm dann 1849 seinen Wohnsitz zu Berlin, siedelte aber 1861 nach Naumburg über, wo er 22. Sept. 1862 starb. G.s litterarische Thätigkeit begann mit einer „Chronik der Stadt Langensalzar (2 Bde., Langens. 1848; Fortsetzung, 2 Bde., 1842—43). Nachdem er anonym «Cäcilius und Oktavius, oder Gespräche über die vornehmsten Einwendungen gegen die christl. Wahrheitv (Berl. 1828) veröffentlicht, trat er in den Aphorismen über Nichtwissen und absolutes Wissen im Verhältnis zum christl. Glaubensbekenntniso (Berl. 1829) als Anhänger und Verteidiger der Philosophie Hegels auf, indem er die Übereinstimmung derselben mit dem christl. Glauben darzuthun suchte. Außer der Schrift Der Monismus des Gedankens (Naumb. 1832) veröffentlichte er ferner Hegel und seine Zeit, mit Rücksicht auf Goether (Berl. 1832), in welchem Werke er auch bei Goethe christl. Gesinnung nachzuweisen suchte. Später zeigte er sich als einen der Hauptvertreter der sog. rechten Seite der Hegelschen Schule durch die Schriften: Von den Beweisen für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele im Lichte der spekulativen Philosophie (Berl. 1835), Die siebenfältige Osterfrages (Berl. 1836), QZerstreute Blätter aus den Hand⸗ und Hilfsakten eines Juristeno (3 Bde., Erf. u. Schleusingen 1832—42), „Der Eid nach seinem Prinzipe, Begriffe und Gebrauchen (Berl. 1837), „Das Partikularrecht im Verhältniß zum gemeinen Rechte und der jurist. Pantheismusv (Berl. 1837), Beiträge zur spekulativen Philosophie von Gott, dem Menschen und dem Gottmenschenv (Berl. 1838). Seine Ansichten über Goethe und dessen Verhältnis zum christl. Glauben entwickelte er nochmals in den „Unterhaltungen zur Schilderung Goethescher Dicht- und Denkweise» (3 Bde., Schleusingen 1834 —38). Auch als einen gründlichen Kenner Dantes bewies er sich in mehrern Schriften, wie besonders Aus Dante Alighieris Göttlicher Komödie. Von den öttlichen Dingen in menschlicher Sprache zu einem röhlichen Ausgangev (Naumb. 1834) und Dante Alighieris Unterweisung über Weltschöpfung und Weltordnung» (Berl. 1842). Unter seinen letzten Schriften ist „Die Konkordienformel nach ihrer Geschichte, Lehre und kirchlichen Bedeutung» (Lpz. 1858) hervorzuheben. Vgl. Schmieder, «Karl Friedrich G.» (Berl. 1863).