FeedMommsen (Theod.)
ReligionBrockhaus 1882

Mommsen (Theod.), ausgezeichneter Alter⸗ „tumsforscher und Geschichtschreiber, geb. 30. Nov. 1817 zu Garding in Schleswig, wo sein Vater Prediger war, erhielt seine Erziehung bis 1834 im väterlichen Hause, dann bis 1838 auf dem Gymnasium zu Altona. Hierauf widmete er sich bis 1843 zu Kiel jurist. und histor. Studien und lebte dann einige Zeit als Privaklehrer zu Altona. Nachdem er die J. 1844—47 auf wissenschaftlichen Reisen in „Italien und Frankreich zugebracht, war er 1848 1eine Zeit lang Redacteur der Schlesw.⸗holstein. Zeitungo in Rendsburg. Im Herbst 1848 wurde rberufen. Doch hatte hier seine Teilnahme an den „Bewegungen der J. 1848 und 1849 eine Unter⸗ „suchung und 1850 seine Absetzung zur Folge. M wandte sich nach der Schweiz, wo er im Frühjahr 1852 die ord. Professur des röm. Rechts an der Universität zu Zürich übernahm. Im J. 1854 ging Berlin, wo er 1874 zum ständigen Sekretär der königl. Akademie der Wissenschaften gewählt wurde. In den J. 1873—82 gehörte M. für den Wahlbezirk Kottbus-Spremberg-Kalau dem preuß. Abeordnetenhause an, wo er erst zur nationaliberalen Fraktion, später zur Liberalen Vereinigung gehörte. In der Nacht vom 11. zum 12. Juni 1880 brannte seine Villa in Charlottenburg nieder; seine wertvolle Bibliothek verbrannte teilweise mit, M. selbst erhielt Brandwunden. M.s litterarische Thätigkeit begann mit De collegiis et sodaliciis Romanorumo (Kiel w1843), Die röm. Tribus in administrativer Beziehungs (Altona 1844) und „Oskische Studieno (Berl. 1845; Nachträge 1846). Inzwischen hatte die berliner Akademie den Plan eines Corpus inscriptionum latinarumo gefaßt, mit dessen Ausführung M. und Henzen in Rom betraut wurden. Als erste Ergebnisse seiner zu diesem Behufe in Italien angestellten Forschungen erschienen Die unteritalischen Dialektey (Lpz. 1850), ein auf seinem Gebiet bahnbrechendes Werk, und das Corpus inscriptionum Neapolitanarum (Lpz. 1851). Während seines Aufenthalts in der Schweiz bearbeitete er «Die nordetruskischen Alphabeter (Zür. 1853) und die Sammlung der «Inscriptiones confoederationis Helveticae latinaes (Zür. 1854), bald darauf Die Stadtrechte der lat. Gemeinden Salpensa und Malaca (Lpz. 1855; Nachtrag 1855). Anfang 1863 erschien der erste Band des Corpus inscriptionum latinarump (Berl. 1863 fg.), welcher alle bekannten röm. Inschriften aus der Zeit vor Cäsar begreift; von diesem Werke erschien 1884 der 10. Band. Neben diesen epigraphischen Arbeilen, zu deren Förderung er wiederholte Reisen nach Italien und den andern Ländergebieten des alten Römerreichs unternahm, beschäftigten ihn ununterbrochen die eingehendsten Forschungen über alle Gegenstände des altröm. Lebens. Sein Hauptwerk in dieser Beziehung ist die Römische Geschichter (Bd. 1—3, Berl. 185⁴4—56; 7. Aufl. 1881—82; Bd. 5, 1885), welche unstreitig, trotz mehrfacher, namentlich gegen die übertragung moderner Begriffe auf altröm. Verhältnisse gerichteter Angriffe zu den bedeutendsten Werken der neuern deutschen Geschichtschreibung gehört. Vortrefflich sind auch die monographischen Arbeiten über «Die röm. Chronologie bis auf Cäsaro (Berl. 1858; 2. Aufl. 1859), «Die Geschichte des röm. Münzwesens» (Berl. 1860) und (Röm. Forschungenp (Bd. 1, 2. Aufl., Berl. 1864; 2. Aufl. 1865; Bd. 2, Berl. 1879). In zahlreichen andern, meist in den Denkschriften der gelehrten Gesellschaften zu Leipzig, Zürich, Berlin u. s. w. enthaltenen Arbeiten hat M. seine Forschungen über einzelne Gegenstände und Fragen aus der Geschichte des röm. Staagts und Rechts niedergelegt. Dahin gehören aliber den Chronographen vom J. 3545 (Lpz. 1850), „Das Edikt Diocletians de pretiis rerum venalium vom J. 3015 Epz. 1851), Die Chronik des Cassiodorus Senatoro (Lpz. 1861), (Verzeichnis der röm. Provinzen um 2975 (Berl. 1862), aüber die Zeitfolge der Verordnungen Diocletians und seiner Mitregentenv (Berl. 1862), «Die Zeitzer Ostertafel vom J. 447v (Berl. 1862), die Ausgabe der Fragmente des antejustinianischen Rechts aus einem Codex des Vatikan (Berl. 1863), die des Jul. Solinus (Berl. 1864), des veronenser Palimpsestes von Buch 3—6 (Berl. 1868), Res gestae divi Augusti ex monumentis Ancyrano et Apolloniensio (Berl. 1865; neue Aufl. 1883) und die Ausgabe der Digestades «Corpus juris civiliso (5 Bde., Berl. 1868 — 72). Von Mis neuern Arbeiten auf dem Gebiete der röm. Altertumskunde sind zu nennen: Röm. Staatsrechto (2. Aufl., 2 Bde., Berl. 1876— 77) und im Verein mit Studemund Analecta Livianas (Lpz. 1873). Auch ist M. an der Herausgabe der Monumenta Germaniae historicas beteiligt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 811Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 6

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Religion 6