FeedGottesfriede
ReligionBrockhaus 1882

Gottesfriede, Treuga Dei (frz. trève de Dieu), nannte man im Mittelalter die Beschränkung der Fehden, welche von der Kirche ausging, um ein Übel, welches sie nicht ausrotten konnte, zu mildern. Kraft des G. sollte ite dur jede Gewaltthat, namentlich jede Selbsthilfe durch Waffen verpönt sein. Doch begnügte man sich vorerst, wenigstens an den Tagen der Woche, welche durch den Tod und die Auferstehung des Erlösers geheiligt waren, von Donnerstag Abend bis Montag früh, jede Fehde untersagen und den, der in dieser . Gewaltthätigkeiten übte, mit dem Bann zu bedrohen. Anfangs bloß durch Lehre und Gewohnheit eingeführt, und zwar zuerst in Aquitanien um 1033 und sodann in Südfrankreich und Burgund, wurde der G. dann auf Konzilien des 11. und 12. Jahrh. mittels ausdrücklicher Satzungen bestätigt und eingeschärft. Später dehnte man denselben auch auf den Donnerstag aus, sowie auf die Zeit vom ersten Adventsonntage bis zum Feste der Erscheinung Christi, vom Aschermittwoch bis zum Seneund nach Trinitatis, auf die Quatember, Marien⸗ und Aposteltage u. s. w. Auch wurden Kirchen, Klöster, Hospitäler und Gottesäcker, Geistliche, Ackerleute auf dem Felde und überhaupt alle Wehrlosen, sowie besonders noch auf dem Konzil zu Clermont die Kreuzfahrer in den G. eingeschlossen. Thatsächlich wurde der G. jedoch häufig mißachtet; auch die in Deutschland seit 1043 üblichen, von der weltlichen Gewalt ausgehenden Landfrieden (s. d.), welche das gleiche Ziel verfolgten, erreichten nur mangelhaft ihren Zweck, und erst seit Ende des Mittelalters gelang es der erstarkten Staatsgewalt, allmählich die Herrschaft des Gesetzes herzustellen. Vgl. Kluckhohn, 4Geschichte des G.v (Lpz. 1857).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 235Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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