Graf Joseph G., geb. 17. Febr. 1791, während des Kriegs 1809—14 Oberst im Generalstabe Napoleons I., später Landtagsmarschall in Posen, starb am 7. Mai 1881 in Rachowo, Gouvernement Lublin. Michael G., geb. 1810 im Gouvernement Kiew, hat sich einen bedeutenden Ruf als Schriftsteller erworben. Seine Bildung erhielt er in Warschau, wo er sich an dem Kampfe der Romantiker gegen den damals in Polen herrschenden Klassizismus beteiligte und 1828 seine ersten schriftstellerischen Versuche, «Betrachtungen über die poln. Litteraturo, sowie als Bahnbrecher der ukrainischen Dichterschule Ukrainische Melodien o herausgab. Dann erschienen litterarische Briefe unter dem Titel «Literatura i krytykan (3 Bde., Wilna 1837 — 40). Eine ähnliche Sammlung von kritisch-litterarischen Abhandlungen, Korrespondencya literacka (2 Bde.), folgte 1842 — 43, der sich 1849 eine Fortsetzung anschloß. Von bleibenderm Werte sind seine histor. Romane, die er zuerst unter dem angenommenen Namen Eduard Tarsza veröffentlichte, namentlich Koliszezyzna i Stepyr (Wilna 1838), eine tragische Episode aus dem Aufstande der ukrainischen Bauern vom J. 1768 schildernd, dann „Stannica Hulajpolska (5 Bde., Wilna 1841) und Lamieé wstepachv (Warsch. 18621. Die schwächste dieser Arbeiten ist (Taikuryo (4 Bde., Wilna 1845); «Pan starosta Kaniowski (Wilna 1856) blieb unvollendet. Ferner publizierte G. interessante Denkmäler des poln. Volkslebens, Pamiętniki domower (Warsch. 1845), besorgte die Herausgabe der von dem Grafen Przezdziecki gesammelten Materialien zur Geschichte Polenso (2 Bde., Wilna 1843 — 44) und ließ sein höchst beachtenswertes Werk über „Die alte und heutige Ukrainev (Kiew 1850) erscheinen, in welchem er die Grabhügel und andere im Gouvernement Kiew befindliche Altertümer beschrieb. G. gab seinen bisherigen Wohnsitz in der Ukraine auf und wurde 1863 Generaldirektor des Kultus und öffentlichen Unterrichts im Königreich Polen, starb jedoch schon 18. Nov. 1863 in Warschau. Ambrozy G., geb. 1782, gest. 5. Aug. 1868 zu Krakau, veröffentlichte schätzbare Beschreibungen der histor. Altertümer Krakaus (Krak. 1852) und der Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VIII. Königsgräber in Krakau (Krak. 1835), ferner eine Beschreibung der mittelalterlichen Kriegsbaukunst in Polen, «Skarbniczka naszej archeologjio ronislaw G., Litterat in Warschau, geb. 1841, hat sich als Verfasser mehrerer Tragödien und Lustspiele hervorgethan. Grabstichel (frz. burin; engl. graver, engraver, sculper), ein dem Meißel (s. d.) ähnliches Werkzeug mit verschieden geformter Schneide, das beim Stempelschneiden, Gravieren, Ciselieren u. s. w. benutzt wird, um kleine Teile einer Metallfläche mit größter Sicherheit in Bezug auf ihre Begrenzung fortzunehmen. (S. unter Gravieren.) Grabwespen, Mordwespen, nennt man eine Gruppe von Wespen, welche jetzt in zwei Familien zerlegt werden, die Wegwespen (Pompilida) und die Mordwespen (Sphegida), aber alle etwa dieselben Gewohnheiten haben. Die größern, von den Männchen meist sehr verschiedenen Weibchen graben im Sand, in der Erde, in Holz u. s. w. Gruben für ihre Nachkommenschaft aus, die sie mit durch einen Stich gelähmten Opfern füllen, welche nach und nach von der aus einem an das erste Opfer gelegten Ei ausgeschlüpften fußlosen Larve verzehrt werden. Jede Art von G. bevorzugt bestimmte andere Tiere, die einen Spinnen, die andern Raupen oder Käfer, die oft erst nach hartem Kampfe bewältigt werden, aber sogleich nach erhaltenem Stich gelähmt und in diesem Zustande in die Höhle geschleppt werden, die nach geschehener Verproviantierung verschlossen wird. Die Tiere sind nicht tot, können sich aber kaum bewegen und leben in diesem Zustande wochenlang fort, bis die Larve sie verzehrt. Bei einigen hat man beobachtet, daß kein Res angelegt, sondern das Ei einer Spinne angeklebt wird, an der die Larve festsitzt und sie nach und nach aussaugt. Man kennt mehrere tausend Arten dieser besonders in den wärmern Gegenden sehr entwickelten Familie. Besonders schädlich ist der bunte Bienenwolf (Philanthus pictatus), welcher auf die beschriebene Art Honigbienen fängt. (S. Biene, Bd. III, S. 27, und Tafel: Biene und Bienenzucht, Fig. 15.) Graeca fides (lat.), griechische Treue, Kiehen, hof für Wortbrüchigkeit „weil unter den Griechen, besonders den Thessaliern und Lokrern, auch den Lacedämoniern der Meineid sehr gewöhnlich war. Dieselbe Bedeutung hat fides Punica, punische, d. i. karthaginiensische Treue. Graeca sunt, non leguntur (lat. ces ist griechisch, wird nicht gelesens), im Mittelalter bei den Lehrern, die selten griechisch verstanden, der übliche Ausdruck, wenn sie bei ihren Vorlesungen auf eine griech. Stelle kamen und diese übersprangen; daher im weitern Sinne von etwas, das man als zu schwierig beiseite läßt. Gracchus (Tiberius und Gajus Sempronius), zwei Brüder, deren auf die Reform des röm. Staats gerichtete Bestrebungen in der röm. Verfassungsgeschichte von hoher Wichtigkeit sind, indem mit den durch ihre Gesetzvorschläge (Leges Semproniae) veranlaßten sog. Gracchischen Unruhen der Kampf zwischen den Parteien der Optimaten und Popularen beginnt, durch welchen die Auflösung der Republik und nach einem Jahrhundert ihr Üübergang in die Monarchie herbeigeführt wurde. Die Gracchen gehörten dem alten und vornehmen, wenn auch plebejischen Geschlechte der Sempronii an. Ihr Vater, Tiberius Sempronius G., ein im Kriegs⸗ und Staatsleben tüchtiger, streng konservativer Mann, der das Konsulat zweimal und die Censur bekleidet hatte, war, als sie noch jung waren, gestorben; die Mutter Cornelia, die Tochter des Publius Cornelius Scipio Africanus des Altern, eine Hung dis west Frau, bildete durch sorgfältige Erziehung die trefflichen Gemüts⸗ und Geistesanlagen ihrer Söhne aus. Tiberius G., der ältere von diesen (geb. 163 v. Chr.), that seine ersten Kriegsdienste als 17jähriger Jüngling unter dem Gatten seiner Schwester, Publius Cornelius Scipio dem Jüngern, im Kriege gegen r denen (146) und begleitete nachher 137 als Quästor den Lucius Hostilius Mancinus bei dessen unglücklicher Unternehmung gegen Numantia. Bald nach seiner Rückkehr faßte er den von seinem Schwiegervater Appius Claudius und einigen andern edeln Männern der Nobilität gebilligten Plan, dem Mißverhältnis zwischen Reichen und Armen und damit einem Hauptgebrechen des Staats dadurch entgegenzuwirken, daß die Zahl freier Grundbesitzer wieder vermehrt und so zugleich der Ackerbau in Italien wieder emporgebracht würde. Deshalb trat er 133 als Volkstribun mit seinem Gesetzvorschlag, der im wesentlichen eine Erneuerung des alten, längst überschrittenen Gesetzes des Lucius Licinius Stolo war, hervor: Niemand solle mehr als 500 Morgen vom röm. Staatsland besitzen, doch sollten für jeden Haussohn noch 250, im ganzen aber einer Familie nicht über 1000 Morgen gestattet sein; was über dieses Maß hinaus im Besitz einzelner sei, solle ihnen, gegen Entschädigung für die auf den Anbau verwendeten Ausgaben, entzogen, in m Burce von je 30 Morgen geteilt und den ärmern Bürgern als unveräußerliches Eigentum (also eine Art Erbpacht) gegen eine mäßige Abgabe zugewiesen werden. Obwohl dieses Gesetz kein Privateigentum verletzte, sondern nur auf den Ager publicus sich bezog, d. h. das Land, welches vom Staate dem Besitz einzelner, aber unter stetem Vorbehalt des Eigentums, überlassen worden war, so erregte es doch den heftigsten Widerstand der Optimaten, welche große Strecken Staatslandes, die sie durch ihre Sklaven bebauen ließen, an sich gebracht hatten. Nur durch eine Verletzung der gesetzlichen Formen, indem er seinen Amtsgenossen Marcus Octavius, der sein Veto gegen den Gesetzvorschlag einlegte, durch das Volk seines Amts entsetzen ließ, vermochte Tiberius G. den Sieg zu erringen. Das Gesetz ging jetzt durch; mit seiner Ausführung wurden Tiberius und Gajus G. und Appius Claudius beauftragt. Da sich aber Tiberius nun, dem gesetzlichen Herkommen zuwider, auch für das nächste Jahr ums Tribunat bewarb und naue populäre Gesetzvorschläge vorbereitete, brach der Haß der Optimaten in offene Gewaltthat aus. Nachdem der Konsul Publius Mucius Scävola sich geweigert hatte, den G., den man des Strebens nach der königl. Gewalt beschuldigte, sosort töten zu lassen, folgten am Tage der Tribunenwahl die versammelten Senatoren dem Aufruf des gewesenen Konsuls Publius Scipio Nasica und stürmten, mit Knitteln bewaffnet, auf die Gegenpartei los. Im Handgemenge wurde Tiberius G. am Abhange des Kapitols mit 300 seiner Anhänger erschlagen. Dennoch ging die Ackerverteilung fort, freilich nur langsam, teils infolge des Widerstandes, den sie fand, teils infolge der Schwierigkeit der Ausführung; an des Tiberius Stelle wurde Publius Crassus Mucianus, nach dessen und des Appius Claudius Tode Marcus Fulvius Flaccus und Gajus Papirius Carbo gewählt. Letzterer schlugals Tribun 131 das Gesetz über Wiederwahl der Tribunen vor, das später, nachdem der jüngere Scipio, eine der stärksten Stützen der Optimatenpartei, 129 ermordet worden war, auch wirklich durchging. Des Flaccus Vorschlag, den Bundesgenossen das Bürgerrecht zu gewähren, wurde jedoch 125 noch beseitigt. Im J. 123 aber trat Gajus G., der jüngere Bruder (geb. 153), der 126 — 124 in Sardinien Quästor gewesen war und nun Tribun wurde, auf, entschlossen, die Wege seines Bruders, den er an Talenten, bes onders an feuriger Beredsamkeit, wie auch an leidenschaftlicher Heftigkeit übertraf, zu verfolgen und zugleich seinen Tod zu rächen. Weniger durch die Erneuerung und Herstellung des Ackergesetzes (Lex agraria) in seinem vollen Umfange, als durch ein neues Gesetz, das billigen Getreideverkauf durch den Staat an das Volk (Lex frumentaria) anordnete, gewann er das Volk und durch dasselbe dann das Tribunat auch für das nächse Jahr (122). Während seines Tribunats brachte er in der Volksversammlung, auf welche er einen fast monarchischen Einfluß ausübte, eine Reihe von Gesetzen durch, durch welche die Härte des Militärdienstes gemildert, die Todesstrafe möglichst beschränkt, der Willkür des Senats bei der Verteilung der Provinzen gesteuert, endlich die richterlichen Funktionen, die bisher in den Händen der Senatoren gewesen waren, den Mitgliedern des Ritterstandes übertragen wurden. Dagegen scheiterte auch jetzt wieder der von Gajus G. in Gemeinschaft mit seinem Kollegen Marcus Fulvius Flaccus gemachte Vorschlag, die bisher meist Berechtigten unter den italischen Bundesgenossen zu Bürgern zu machen und den andern italischen Bundesgenossen das bessere Recht jener zu gewähren, und entfremdete dem G. viele seiner Anhänger unter den Altbürgern; seine Bemühungen, diese besonders auch durch Anlegung von überseeischen Kolonien zu gewinnen, reichten nicht aus, als sein Amtsgenosse Marcus Livius Drusus, welcher im Dienste der Optimaten und unter Zustimmung des Senats handelte, dem Volke weit größere Vorteile als G. in Aussicht stellte. Auch seine Entfernung von Rom, um die neu angelegte Kolonie Junonia-Karthago einzurichten, wußten seine Gegner dazu zu benutzen, seinen Anhang zu schwächen. So wurde er für das J. 121 nicht wieder zum Tribun, dagegen sein entschiedener Feind Lucius Opimius zum Konsul erwählt. Dieser beantragte unter sakralen Vorwänden die Aufgabe der Kolonisation Karthagos und rief am Tage der Abstimmung über diesen Antrag, nachdem bei dem von ihm im kapitolinischen Tempel dargebrachten Opfer ein Gerichtsdiener, der die Gracchaner als eschlechte Bürgerv hinwegwies, von einem derselben getötet worden war, die Optimatenpartei zu den Waffen. Als dann die unter der Führung des Flaccus im Tempel der Diana auf dem Aventinischen Berge verschanzte Volkspartei (G. war nur widerwillig und unbewaffnet mitgezogen) die geforderte unbedingte Ergebung verweigerte, ließ er das Zeichen zum Angriff auf den Aventin geben und zugleich jedem, der vor Beginn des Kampfes das Lager der Gegner verlassen würde, Straflosigkeit zusichern, eine Maßregel, wodurch die Reihen der Volkspartei sich rasch lichteten. Von den Zurückbleibenden wurden gegen 250 Mann, darunter Flaccus, der sich in einem Hause versteckt hatte, getötet; dem G. gelang es durch die Aufopferung einiger seiner Freunde, auf das rechte Ufer des Tiber zu entkommen, wo man tags darauf im Haine der umrina seinen Leichnam, daneben den eines treuen Sklaven, der wahrscheinlich auf Befehl seines Herrn erst diesen, dann sich selbst getötet hatte, auffand. Die Leichen der Getöteten wurden in den Fluß geworfen; von den Anhängern des G., dessen Andenken offiziell geächtet ward, aber nur um so lebendiger im Herzen der Volkspartei fortlebte, sollen gegen 3000 mit Todesstrafen belegt worden sein. Aus ihrem konfiszierten Vermögen wurde ein neuer glänzender Tempel der Concordia (Eintracht) errichtet. Vgl. Nitzsch, «Die Gracchen und ihre Vorgängerv (Berl. 1847); Mommsen, «Röm. Geschichtes (Bd. 2); Schmidt, «Kritik der Quellen zur Geschichte der Graechischen Unruheno (Berl. 1874); Neumann, „Geschichte Roms während des Verfalls der Republiko (Berl. 1881). Die Schicksale der Gracchen wurden in neuerer Zeit vielfach dramatisch bearbeitet.