Freibeuter nennt man Räuber, namentlich Seeräuber, welche sich unter dem Vorwande, an einem Kriege teilzunehmen, fremden Eigentums bemächtigen. Der F. besitzt keinen von einer kriegführenden Macht ausgestellten Kaperbrief und unterscheidet sich dadurch vom Kaper (s. d.), ist überhaupt nicht zum Aufbringen von Schiffen berechtigt und pflegt nach Umständen die Flagge zu wechseln, um Schiffe beider kriegführenden Parteien zu nehmen. (S. auch Fli bustier.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 259Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei