Gregorianus, röm. Jurist aus der Zeit des Diocletian (284—305 n. Chr.) oder nach demselben. Von ihm ist nichts weiter bekannt als der Name einer von ihm verfaßten und auf uns nicht vollständig gekommenen Zusammenstellung der Kaisergesetze von Hadrian bis auf Diocletian (das jüngste vom J. 295), des sog. Codex Gregorianus. Diese Sammlung wird aber in den Rechtsquellen der spätern röm. Kaiserzeit oft citiert und liegt vermutlich auch (unter andern) dem Justinianeischen Codex von 534 zu Grunde.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 331Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei