Grolman (Karl Ludw. Wilh. von), Jurist und Staatsmann, geb. 23. Juli 1775 zu Gießen, erhielt seine Bildung auf dem Gymnasium und der Universität daselbst, wo er sich dem Studium der Rechte widmete, besuchte dann 493 Zeit die Universität Erlangen und habilitierte sich 1795 in Gießen, wo er 1798 außerord., 1800 ord. Professor der Rechte wurde, 1804 den Charakter eines Ober-⸗Appellationsgerichtsrats und im Dez. 1815 die Kanzlerwürde der Universität erhielt. Im J. 1819 wurde er zum Mitglied des Staatsministeriums und später zum Staatsminister ernannt. Als solcher leitete er alle Zweige der Staatsverwaltung, das Militärwesen ausgenommen, bis zur neuen Organisation der obersten Staatsbehörden 1821, worauf er das Departement des Innern und der Justiz übernahm und Präsident der vereinten Ministerien wurde. Er starb 14. Febr. 1829. Seine wichtigsten Werke sind: «Grundsätze der Kriminalrechtswissenschaft v (Gieß. 1798; 4. Aufl. 1826), «lüber die Begründung des Strafrechts und der Strafgesetzgebunge (Gieß. 1799), «Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiteno (Gieß. 1800; 4. Aufl. 1820), sein Hauptwerk, und das Handbuch über den Code Napoléono (Bd. 1—3, Gieß. 1810—12). Unter seinen kleinern Schriften sind zu nennen: «Versuch einer Entwickelung der rechtlichen Natur des Ausspielgeschäfts» (Gieß. 1797) und «über olographe und mystische Testamente v (Gieß. 1814).