Großvezier (spr. ⸗wesir), auf türk. Sadr-azam, d. i. der herrlichste Vorsitz, so benannt nach dem früher im Diwansaal des Sultans von dem höchsten Beamten desselben eingenommenen EChrenplatz zur Rechten des dem Eingange gegenüber befindlichen Kamins, ist in den islamitischen Ländern der Titel eines lediglich dem Herrscher unterstehenden Großwürdenträgers, welcher denselben früher im Kriege und Frieden vertrat, in neuester Zeit aber auf die Befugnisse eines Ministerpräsidenten beschränkt wurde. Während dem G. ehemals die weitestgehende Gewalt über Leben und Freiheit der Unterthanen und Beamten zustand, befand er sich in nichenlehen Abhängigkeit von der Laune des Menschenleben äußerst gering achtenden Gebieters, und zu gewissen Zeiten war es nur Ausnahme, daß ein G. natürlichen Todes starb. Besonders wichtig wurde die Großvezierwürde, als in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. die Sultane sich jeder unmittelbaren Regierungsfunktion zu entziehen begannen und sich dem Volke gegenüber vollkommen durch den G. vertreten ließen. Zu den ausgezeichnetsten G. gehören im 16. Jahrh. Sokolly, im 17. Jahrh. die Kjöprülü, im 18. Jahrh. Raghyb und im 19. Jahrh. Reschid Pascha. (S. Vezier.)