Guardiãn (vom ital. guardare, d. i. Acht geben) heißt in den Franziskanerklöstern der Pater superior oder Vorsteher. Diese Würde darf statutengemäß eine Person nicht länger als drei Jahre nacheinander in einem und demselben Kloster verwalten. In England nennt man G. denjenigen, der während einer geistlichen Vakanz die geistliche Jurisdiktion in einer Diöcese verwaltet. In Portugal bezeichnet man mit G. einen Unteroffizier der Marine.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 590Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei