Gulden, früher auch Gülden oder Guldiner genannt, war ursprünglich, wie schon der Name besagt, eine Goldmünze, welche im Lateinischen Florenus hieß und später, als man auch G. in Silber prägte, von diesen als Goldgulden unterschieden wurde. Die ersten Floreni (ital. Fiorini d'oro) wurden 1252 zu Florenz geprägt. Sie zeigten auf der einen Seite das Bildnis Johannes des Täufers, auf der andern eine Lilie mit der Inschrift Florentia (Florenz). Von letzterer Aufschrift oder von der Blume (lat. flos) stammt der Name Florenus, der in der Form Floren (älter sind die Formen Flore und Flor, frz. Horin) selbst noch jetzt hier und da für G. gebräuchlich ist und dem noch ziemlich allgemein üblichen Abkürzungszeichen für G. (Fl.) den Ursprung gegeben hat. Da jene florentin. Münze durch den Handel sehr verbreitet und wegen des guten innern Gehalts auch sehr geschätzt war, so prägten viele Regenten dieselbe nach eben der Form und demselben Gehalte, nur mit einigen kleinen Unterscheidungszeichen nach. Vor allem münzten die rhein. Kurfürsten solche Goldgulden (rheinische G.) aus, von denen 8 auf eine Unze, 64 auf eine Mark gingen. Seit 1409 jedoch wurde die feine Mark zu 72 Stück ausgebracht. Allmählich verringerte sich das Feingewicht noch weiter, bis die allgemeine eichs-Münzordnung Ferdinands I. 1559 festsetzte, daß 72 Goldgulden eine 18 ½ Karat feine Mark Gold enthalten sollten. Man prägte auch Stücke zu 4, 2, ½ und ½ Goldgulden. Seit dem 17. Jahrh. ward der Goldgulden allmählich durch den Dukaten verdrängt. Am längsten prägte man Goldgulden in Hannover, und zwar seit 1749 zu 18 Karat 10 Grän Feinheit oder 91 /40 Stück aus der Mark fein. Die G. in Silber kamen um die Mitte des 17. Jahrh. auf und fanden unter den mannigfachsten Wertverschiedenheiten auch in der Schweiz, in den Niederlanden und in Polen Eingang. An einigen Orten dienten die Silbergulden nur als Rechnungsgeld. Die gewöhnlichste ältere Einteilung des G. ist die in 60 Kreuzer zu 4 Pfennigen oder in 15 Batzen, und im allgemeinen entsprachen 3 .2 Thlr. der betreffenden Münz⸗ und Rechnungsfüße. Der sog. Feine sächsische Gulden oder das Nmene Zweidrittelstück (d. i. das Stück zu ½ Thlr.) ward nach dem leipziger Münzfuß von 1690 ausgeprägt, nach welchem 18 G. (oder 12 Thlr.) auf eine kölnische Mark fein Silber gehen. Der Meißner (meißnische) Gülden war eine frühere sächsische Rechnungseinheit von 21 Groschen oder 1½6 Konventionsgulden (des 20-Guldenfußes); nach Meißner Gülden wurden öfters auf dem Lande rundstücke verkauft und bisweilen der Dienstlohn bedungen. Der 1748 in Ssterreich eingeführte 20-Guldenfuß erhielt 1753, nachdem sich Bayern durch eine förmliche Konvention angeschlossen, den Namen des Konventionsfußes und ward nach und nach auch von den meisten deutschen Kreisen und Städten für die Ausmünzung zu Grunde gelegt. Von solchen Konventions⸗, Kaiser⸗ oder Reichsgulden gingen 20 auf eine Mark fein Silber, und das Stück hatte einen Wert von ½1 Thlr. des 14-Thalerfußes oder 21 Silbergroschen. Bayern trat jedoch schon vor Ablauf eines Jahres von der erwähnten Konvention zurück und ging zum 24-Guldensuße über, indem es zwar seine Münzen nach dem Konventionsfuß weiter prägte, sie aber in der Rechnung um ein Fünftel ihres Nennwerts erhöhte. Mit Ausnahme Ssterreichs folgte das ganze südl. Deutschland diesem Beispiele; der 24-Guldenfuß blieb dabei aber ein bloßer Rechnungsfuß. Der G. desselben hieß der Rheinländische Gulden. Da man den so häufig umlaufenden Kronenthaler, der 2½5 solcher G. wert war, im allgemeinen Verkehr etwas höher, zu 27½/¾0 rheinischen G., annahm, so wurde der Wert des rheinischen G. allmählich verringert, womit sich ein 24½-Guldenfuß einführte, welchen 1837 Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt und einige kleinere Staaten ihren Prägungen thatsächlich zu Grunde legten (üddeutsche Währung), nachdem Baden schon 1813 und 1819—27 Stücke zu 1 und zu 2 G. in ebendiesem Fuße ausgeprägt hatte. Der füddeutsche oder rheinische G. erhielt hierdurch einen Wert von 17 Sgr. 2 Pf. preußisch. Infolge des wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 prägten die genannten Staaten das deutsche Münzpfund 46. jetzige allgemeine deutsche Pfund ½ kg) zu 52½ G. aus, was gegen den 24½-Guldenfuß nur um ein Unbedeutendes (2¼ Promille) zurücksteht. Um dieselbe Zeit führte Osterreich den neuen österreichischen Gulden (G. österr. Währung) ein, von dem 45 auf ein Pfund fein Silber gehen. Diese neue Währung entspricht nach dem alten System einem 21-Guldenfuß; die alten G. verhalten sich zu den neuen wie 20: 21, oder 100 alte G. = 105 G. neuer Währung. Der jetzige österreichische G. wird in 100 Kreuzer (Neukreuzer) geteilt. Man prägt in Courantsorten Stücke zu 2, 1 und / G. Es sind 6 G. österreichisch =7 G. vorige süddeutsche Währung oder 3 G. österreichisch =2 Thlr. preußisch, und 7 G. süddeutsch ⸗4 Thlr. preußisch. In Süddeutschland hat mit der Einführung der Markrechnung des Deutschen Reichs (1876) die Rechnung nach G. aufgehört und die Münzen der süddeutschen Guldenwährung sind eingezogen. Der Niederländische Gulden (bolländ. Courant) wird in 100 Cents geteilt, bis 1816 aber (und im gewöhnlichen Leben öfter noch gegenwärtig) in 20 Stüber (Stuivers) zu je 16 Pf. (Penningen). Er ist ein Stück von 9/½ g fein Silber, im Werte von 17 vorigen preuß. Silbergroschen ⸗ 59½ Kr. vorige süddeutsche Währung = 85 Kr. österr. Währung. Es wurden bis vor kurzem als Courantmünzen Stücke zu 1, ½ und 2½ G. geprägt, die Ausmünzung dieser Stücke ist aber gegenwärtig eingestellt, da die Einführung der ausschließlichen Goldwährung beabsichtigt wird, mit welcher die künftigen Silbersorten ohne Ausnahme die Stellung der Scheidemünze einnehmen werden. In Gold prägt man in den Niederlanden Stücke zu 10 G. im Feingewicht von 6,048 g, sodaß der G. in Golde 0,604s g fein Gold enthält und 1,6824 deutsche Mark wert ist. Bis 1875 sind auch Goldstücke zu 5 und zu 2½ G., wesentlich in dem nämlichen Fuße, ausis 1841 gesetzlich, zerfiel in 30 Groschen (Groszy) und hatte als geprägtes Silberstück einen Wert von 4 Sgr. 10 ½ Pf. preußisch. Im J. 1841 wurde in Polen gesetzlich die russ. Rubelwährung eingeführt.