Günther (Friedrich), Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, geb. 6. Nov. 1793, folgte 28. April 1807 unter Vormundschaft seiner Mutter Karoline Luise, einer Prinzessin von Hessen-Homburg, seinem Vater, dem Fürsten Ludwig Friedrich. Er übernahm die Regierung selbst 6. Nov. 1814 und das Seniorat des schwarzburg. Gesamthauses 3. Sept. 1835. Im J. 1816 verlieh der Fürst seinem Lande eine ständische Verfassung, glich durch Vertrag die lästigen Lehnsverhältnisse zu mehrern sächs. Staaten aus, gab eine neue Gemeindeordnung und förderte das Schulwesen, sowie die gewerblichen Verhältnisse des Landes. (S. S e arzburg-Rudolstadt.) Der Fürst vermählte sich 15. April 1816 mit Auguste Amalie, der Tochter des verstorbenen Erbprinzen von Anhalt-Dessau, welche 12. Juni 1854 starb. Aus dieser Ehe entsprang ein Sohn, der schon 1845 starb. Im J. 1855 ging der Fürst, unter der Bestimmung, daß die Erbfolge an seinen Neffen, den Prinzen Georg Albert, übergehen sollte, eine zweite Ehe ein mit der Prinzessin Helene, geborenen Gräfin von Reina, Adoptivtochter des Prinzen Wilhelm Woldemar zu Anhalt, die 6. Juni 1860 starb, nachdem sie 2. Juni Zwillinge (die Prinzessin Helene und den Prinzen Günther Sizzo) geboren. Eine dritte (morganatische) Ehe schloß der Fürst 24. Sept. 1861 mit Marie Helene Lydia Anna Schulze (geb. 22. Okt. 1840), Tochter eines Arztes aus Königsberg, die zur Gräfin von Brockenburg erhoben wurde. Er starb zu Rudolstadt 28. Juni 1867. — Ihm folgte sein Bruder Albert, geb. 30. April 1798, der jedoch schon 26. Nov. 1869 starb und seinen Sohn Georg (s. d.) zum Nachfolger hatte.