Günther (Friedrich Karl), Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, geb. 24. Sept. 1801, ist der einzige Sohn des Fürsten Günther Friedrich Karl ges. 22. April 1837 aus dessen Ehe mit der Prinzessin Karoline von Schwarzburg-Rudolstadt, einer ausgezeichneten Frau (gest. 11. Jan. 1854), die seit der Trennung von ihrem Gemahl (1816) in Arnstadt residierte, und unter deren Obhut der Prinz bis zum 16. Jahre erzogen wurde. Als gegen den altersschwachen Vater, der die Regierung, besonders die Verwaltung des Kammervermögens, dem Kammerpräsidenten von Weise überließ, 1835 sich Unzufriedenheit geltend machte, sah sich derselbe genötigt, 19. Aug. die Regierung dem Prinzen G. zu übergeben. Der junge Fürst begann verschiedene Mißbräuche aufzuheben und für eine bessere Justiz und Verwaltung Sorge zu tragen. Im J. 1841 erhielt das Land eine der Zeit mehr entsprechende Verfassung, die indessen seit den Bewegungen von 1848 mehrfache Umwandlungen erfahren hat. Am 17. Juli 1880 trat G. die Reierung an den Fürsten Karl Günther ab. (S. chwarzburg-Sondershausen.) Fürst G. vermählte sich 1827 mit Karoline Irene Marie, Tochter des verstorbenen Prinzen Karl Günther von Schwarzburg-Rudolstadt, die 29. März 1833 starb. Aus dieser Ehe stammen: Fürst Karl Günther, geb. 7. Aug. 1830; der Prinz Günther Leopold, geb. 2. Juli 1832, und eine Prinzessin. Eine zweite Ehe ging der Fürst 1835 ein mit Mathilde, Tochter des Fürsten Hohenlohe-Ohringen, die jedoch 5. Mai 1852 wieder aufgelöst ward.