Güter (Frachtgüter) heißen im Frachtverkehr alle zur Verfrachtung kommenden Gegenstände. Ihrer äußern Natur U welche auf den Frachtpreis einer bestimmten Maß⸗ oder Gewichtsmenge von Einfluß ist, unterscheidet man hauptsächlich schwere und leichte G., d. i. Gegenstände von großem und von geringem spezifischen Gewicht. Weiter aber hat man namentlich beim Eisenbahnfrachtdienste zahlreiche Unterkategorien aufgestellt. „Sperrige Güter nennt man diejenigen, welche im Verhältnis zu der Menge ihres Stoffs einen vergleichsweise sehr großen Raum des Transportmittels beanspruchen, wie Tische, Stühle u. s. w., und deshalb im Verhältnis zum kubischen Maße des Materials oder zu ihrem Gewicht einen entsprechend hohen Frachtsatz zu zahlen haben. Eilgut heißt im Frachtverkehr der Eisenbahnen dasjenige Gut, dessen unverzügliche Beförderung der Absender bedingt, sodaß dabei von der sonst in der Reihenfolge der Transportierung maßgebenden Priorität der Einlieferung abgesehen wird. Dasselbe hat einen höhern Frachtlohn, meist das Doppelte des sonst normalen, zu entrichten und wird mit den Personenzügen befördert. Auch im Frachtverkehr der Dampfschiffe auf den Binnengewässern kommt die Irburd von Eilgut vor, und zwar erfolgt dieselbe durch besondere Eilgutdampfer.