Gutgewicht nennt man im kaufmännischen Verkehr dasjenige Warenquantum, welches der Verkäufer dem Käufer usancegemäß unentgeltlich zugibt; dasselbe kommt nicht bloß bei gewogenen, sondern ebensowohl bei gezählten und gemessenen Waren vor, beginnt aber jetzt mehr und mehr aus dem Großhandel zu verschwinden, und nur im Detailverkehr ist es noch meistens im Gebrauch. Wirtschaftlich ist das G. um so mehr verwerflich, als es natürlich doch durch einen Preisaufschlag ausge-Rera wird. Ein besonderer Fall desselben ist die Refaktie, d. h. dasjenige, was dem Käufer 225 schadhafte oder unbrauchbare Teile (z. B. auch für Verunreinigungen) zu gewähren ist. Auch hierfür sind lokale Usancen entscheidend (Handelsgesetzbuch, Art. 352), die im einzelnen Falle ausgeschlossen werden können durch die Klausel «franco Refaktiey.