FeedGattungskauf
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gattungskauf (Genuskauf, emptio generis) nennt man einen solchen Kauf, bei welchem der gekaufte Gegenstand nicht individuell (Spezieskauf), sondern der Gattung nach bestimmt wird, z. B. zehn Scheffel Roggen, tausend Centner Roheisen. Die Quantität der zu liefernden Ware muß natürlich genau verabredet werden, damit ein gültiges Kaufgeschäft vorhanden sei, ist aber über die Qualität der Ware im Vertrage nichts Näheres bestimmt, so ist nach Handelsrecht ein «Handelsgut mittlerer Art und Güte zu liefern (Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 335). Die schwierigste und wichtigste Frage beim G. ist die nach dem übergange der Gefahr, nämlich von welchem Augenblicke an der Käufer den Kaufpreis zu zahlen verpflichtet sein soll, auch wenn der gekaufte Gegenstand untergegangen oder beschädigt ist. Einige Schriftsteller (Thöl) wollen hierfür den Augenblick der Ausscheidung entscheiden lassen, nämlich den Moment, in welchem der Verkäufer die für den Käufer bestimmte Ware aus dem Gesamtvorrate ausgeschieden und dem Käufer hiervon Kunde gegeben hat, während andere (Ihering) verlangen, daß der Heltzuler geliefert, d. h. seine vertragsmäßige Verpflichtung durch übergabe der Ware an den Transporteur oder Spediteur erfüllt habe, um der Gefahr für den Untergang der Ware ledig werden. Das Handelsgesetzbuch, Art. 345, ber ie Lieferungstheorie sanktioniert, gestattet aber ugleich die Anwendung der Ausscheidungstheorie sür diejenigen Rechtsgebiete, in welchen das bürgerliche Recht die letztere anerkannt hat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 590Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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