Hahn (Friedr. von), hervorragender Rechtsgelehrter, geb. zu Homburg v. d. H. 7. Juni 1823, besuchte die Fürstenschule zu Meißen, studierte in Jena und Heidelberg die Rechtswissenschaft, habilitierte sich 1847 in Jena als Privatdocent für deutsches Recht und Handelsrecht und wurde 1850 zum außerord. Professor ernannt. Von 1857 bis 1861 nahm er als Vertreter der thüring. und anhalt. Staatsregierungen an den Beratüngen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzduchs in Nürnberg und Hamburg teil. Im J. 1862 wurde er zum ord. Professor und zum Rat am gemeinschaftlichen Thüringischen Oberappellationsgericht zu Jena ernannt, 1872 an das Reichsoberhandelsgericht in Leipzig berufen. und trat 1879 in das Reichsgericht über. Sein Hauptwerk ist der Kommentar zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (Bd. 1, 3. Aufl., Braunschw. 1877—79; Bd. 2, 2. Aufl. 1875 fg.).