Goldschmidt (Levin), Rechtsgelehrter, geb. 30. Mai 1829 in Danzig als Sohn eines Kaufmanns, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und bezog im Frühjahr 1847 die Universität Berlin, um daselbst, weil ihm damals als Israeliten die übrigen gelehrten Berufszweige verschlossen waren, Medizin zu studieren. Hua wandte er sich mit Vorliebe philos., geschichtlichen und jurist. Studien zu und ging 1848 ganz zu letztern über. Nachdem er als Auskultator und Referendar im praktischen Justizdienst gearbeitet, siedelte er 1855 nach Heidelberg über, wo er sich als Privatdocent der Rechtswissenschaft habilitierte, im Mai 1860 den Charakter als außerord. Professor erhielt und im Febr. 1866 zum ord. Professor ernannt wurde. eden 1870 ward G. zum Rat bei dem neuerrichteten Bundes⸗(spätern Reichs⸗)Oberhandelsgericht zu Leipzig berufen, welchem er seit dessen Konstituierung (Aug. 1870) angehörte, bis er 1. Juli 1875 einem Rufe als ord. Professor der Rechtswissenschaft mit dem Charakter eines Geh. Justizrats an die Universität Berlin folgte. G.s litterarische Arbeiten bewegen sich vorzugsweise auf den Gebieten des röm. und Handelsrechts. Außer zahlreichen Abhandlungen in Fachzeitschriften, vorwiegend in der von ihm 1858 gegründeten «Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht o (bisher 29 Bände nebst aterun Beilageheften), veröffentlichte er: Untersuchungen zu I. 122, §. 1. D. de V. O.» (Heidelb. 1855), «Kritik des Entwurfs eines Handelsgesetzbuchs für die preuß. Staaten » (2 Abteil., Heidelb. 1857), «Gutachten über den Entwurf eines deutschen Handelsgesetzbuchs nach den Beschlüssen zweiter Lesung v Erlangen 1860), «Der Lucca-Pistoja-Aktienstreit. Nachtrag 1501). Erörterungeno (Frankf. 1859; achtrag 1861), Encyklopädie der Rechtswissenschaft im Grundriß v (Heidelb. 1862), 4Das dreijährige Studium der Rechts⸗ und Staatswissenschafteno (Berl. 1878), «Erwerbs⸗- und Wirtschaftsgenossenschaften. Studien und Vorschläger (Stuttg. 1882) und vor allem sein Hauptwerk: «Handbuch des Handelsrechtso (2. Aufl., 2 Bde., Stuttg. 1874 fg.). Er war Referent der 1874 eingesetzten, aus Beu Mitgliedern bestehenden Reichskommission für egutachtung von Plan und Methode eines bürgerlichen Gesetzbuchs und hat das vom Institut de droit international 1874— 75 angenommene Reglement für internationale Schiedsgerichte verfaßt. Während seines 15jährigen Aufenthalts in Heidelberg hat sich G. an den politischen Bewegungen im Sinne der entschieden nationalen Partei lebhaft in Schrift und Rede beteiligt. Im J. 1875 wurde G. von der Stadt Leipzig für den Rest der zweiten Legislaturperiode has aewahl zum Mitgliede des Deutschen Reichstags gewählt, wo er der nationalliberalen Partei angehörte; eine Wiederwahl war er wegen erschütterter Gesundheit abzulehnen genötigt.