Gerber SRehtlehn Wilh. von), ausgezeichneter deutscher Rechtslehrer, seit Herbst w1871 sächs. Kultusminister, geb. 11. April 1823 zu Ebeleben im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, wo sein Vater damals Rektor der Stiftsschule war, erhielt seine Gymnasialbildung zu Sondershausen und widmete sich von Ostern 1840 bis Michaelis 1841 zu Leipzig, besonders unter Albrecht und Puchta, dann bis Ostern 1843 zu Heidelberg, namentlich unter Mittermaier und Vangerow, rechtswissenschaftlichen Studien. Nachdem er im Febr. 1843 die jurist. Doktorwürde erworben, war G. kurze Zeit in seiner Heimat praktisch thätig, wandte sich aber bald nach Jena, wo er sich im Okt. 1844 als Privatdocent habilitierte. Schon im Aug. 1846 erhielt er eine außerord. Professur. Ostern 1847 folgte er einem Rufe als ord. Professor des deutschen Rechts nach Erlangen und wirkte daselbst, bis er im Herbst 1851 zur übernahme des Kanzleramtes der Universität Tübingen berufen wurde. Während der Jahre 1857 bis 1861 beteiligte sich G. als württemb. Abgeordneter an der in Nürnberg und Hamburg tagenden Konferenz zur Kodifikation des deutschen Handels⸗ und Seerechts, an deren Zustandekommen er einen hervorragenden Anteil hat. Im März 1861 ward ihm das Ministerium des Kultus in Württemberg angetragen, das er jedoch ablehnte. Ostern 1862 nahm er die Berufung zum Professor der Rechte und Oberappellationsgerichtsrat in Jena an, doch vertauschte er diese Stellung schon 91 Ostern 1863 mit der Professur des deutschen Rechts, Staats- und Kirchenrechts zu Leipzig. Im J. 1867 war er Mitglied des Konstituierenden Reichstags in Berlin und 1871 Präsident der ersten Landessynode in Sachsen. Nach dem Rücktritte Falkensteins übernahm er 1. Okt. 1871 das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Unter seiner Verwaltung des Kultusministeriums ist die gegenwärtige Or-A der evang.⸗luth. Kirche Sachsens zur usführung gekommen; nicht minder sind die Verhältnisse des Staats zur kath. Kirche gesetzlich geregelt worden. Ferner hat unter seiner Leitung sowohl das Volksschulwesen als auch das höhere Schulwesen eine neue gesetzliche Ordnung erhalten (1873 und 1876), und sind die Verhältnisse der Universität Leipzig ebenso wie die des königl. Polytechnikums zu Dresden neu geordnet worden. Seit 1876 verwaltet er auch die Geschäfte der königl. Generaldirektion der Sammlungen für Kunst und Wissenschaft. G.s Hauptwerke sind: „Das wissenschaftliche Prinzip des deutschen Privatrechtsv (Jena 1846), 4System des deutschen Privatrechtso (Jena 1848; 14. Aufl. 1882), gegenwärtig die bedeutendste Arbeit in der deutschen jurist. Litteratur auf diesem Gebiete, und „Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechtsv 19— 1865; 3. Aufl. 1880). Außerdem veröffentichte er zahlreiche kleine Schriften und Abhandlungen besonders in den von ihm und Ihering gegründeten „Jahrbüchern für die Dogmatik des röm. und deutschen Privatrechts o (seit 1857); dieselben sind unter dem Titel «Gesammelte jurist. Abhandlungen »(Jena 1872) erschienen.