FeedHalljahr oder Jobeljahr
Recht & StaatBrockhaus 1882

Halljahr oder Jobeljahr, d. h. Erlaßiahrv (daraus deutsch: Jubeljahr, s. d.), hieß bei den Juden jedes 50. Jahr nach sieben Sabbatjahren, in welchem nach 3 Mos. 25 die Sklaven jüd. Abkunft breigelassen, die Schulden gelöscht und die verpfäneten und verkauften Ländereien an die ersten Besitzer oder deren Erben unentgeltlich zurückgegeben wurden. In einem solchen Jahre ruhte alle Feldarbeit; man aß, was der Boden von selbst trug, und spendete davon den Armen (so auch im Sabbatjahr; s. Sabbat). Feinde mußten sich versöhnen, Sühnopfer wurden gebracht, und überall herrschte

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 738Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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