Hansa (got. und althochdeutsch hansa, später hanse, mittellat. hansa) bedeutet im Gotischen soviel wie streitbare Schar, später allgemeine Vereinigung, Genossenschaft. Das Wort wird schon in der got. Bibelübersetzung des Ulfilas gebraucht. Im Mittelalter utichr man damit besonders die Gesellschaften deutscher Kaufleute im Auslande, welche sich zu gegenseitigem Schutz und Beistand zusammenthaten und in gemeinsamen Faktoreien ihren Handel trieben. Endlich blieb der Name haften auf jenem deutschen Städtebunde (Hansa alemanniae oder teutonica), der vom 13. bis ins 17. Jahrh. bestand und an welchem über 90 See⸗ und Binnenstädte, Reichsstädte und Landstädte, von Reval und Narva bis Amsterdam und Middelburg, von Köln bis Breslau und Krakau, vorübergehend oder dauernd Anteil nahmen. Der deutsche Handel zu Lande und zur See hatte früh eine Ausdehnung bis nach England einerseits und Rußland andererseits erlangt. Als die ältesten Faktoreien sind die Höfe der deutschen Kaufleute in London, Brügge, Wisby auf der Insel Gothland und Groß-Nowgorod bekannt, welche bis in das 12. Jahrh. und zum Teil noch weiter zurückreichen. 2— Verbindungen suchten von den Imerre Landesherren Privilegien zu erlangen, welche ihnen freies Geleit und Exemtion von Mißbräuchen zusicherten. Andererseits sorgten die deutschen Städte, jede in ihrem Umkreise, für die Sicherheit des Meers und der Landstraßen, und die Nachbarstädte bildeten Vereinigungen zu diesem Zwecke. Die ersten bekannten Verbindungen der Art in Niederdeutschland wurden zwischen Hamburg und Lübeck (1241 und 1255) wischen O um die Handelsstraße durch Holstein zwischen Ostsee und Nordsee freizuhalten; 1259 vereinigten sich Lübeck, Rostock und Wismar zur gemeinsamen Bekämpfung der See⸗ und Straßenräuber. Nit um dieselbe Zeit schlossen die westfäl. Städte Münster, Dortmund, Soest und Lippstadt ein ähnliches Bündnis. Auch die deutschen Kaufleute im Auslande wandten sich bei Druck und Privilegienverletzung um Hilfe an die Hengeerau Städte, die dann durch Unterhandlungen oder durch eine Handelssperre, im äußersten Falle selbst durch Krieg Genugthuung zu schaffen suchten. Eigentliche Hansekriege sind jedoch nur gegen die skandinav. Reiche geführt worden. So erkämpften 1284—85 die fünf sog. wendischen Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald nebst der Stadt Riga und den Deutschen in Wisby einen vorteilhaften Frieden mit ausgedehnten Handelsprivilegien von König Erich von Norwegen. Weniger i. verliefen die Kämpfe der Städte Wismar, Rostock, Greifswald und Stralsund gegen König Erich Menved von Dänemark seit 1311. Der dän. König Waldemar IV. veranlaßte durch die Zerstörung von Wisby 1361 und andere Gewaltmaßregeln den größten und erfolgreichsten Hansekrieg. Nach einer alten Sage erhielt Waldemar Fehdebriefe von 77 Hansestädten. In den Friedensschlüssen von 1370 und 1376 mußten sowohl Dänemark als auch das verbündete Norwegen Schadenersatz und Erweiterung der Handelsprivilegien bewilligen. Gleichzeitig erlangte Albrecht von Mecklenburg mit hansischer Hilfe den Thron Schwedens und bezahlte dafür mit dem großen Privilegium von 1368. Damit beginnt die Glanzperiode der deutschen H., die nunmehr die Ostsee beherrschte und den ganzen Zwischenhandel zwischen Osten und Westen des nördl. Europa. Ihre Hauptverkehrsplätze waren die vier Comptoire zu Nowgorod, zu Bergen in Norwegen, zu Brügge und zu London, sowie das Fischerlager auf der Halbinsel zwischen Skanör und Falsterbode in Schonen, wo vom 13. bis ins 16. Jahrh. die ergiebigste Heringsfischerei betrieben wurde. So war die H. eine Verbindung deutscher Städte zur Wahrung der allgemeinen Handelsinteressen im Auslande geworden. Doch kam es niemals zu einer eigentlichen Bundesverfassung; die Leistungen für Bundeszwecke wurden in jedem einzelnen Falle vertragsmäßig festgestellt; — die Einteilung des Bundes in drei, später in vier Drittel hat wesentlich nur eine geogr. Bedeutung gehabt. Dagegen war die Stadt Lübeck, welche zugleich als dem Ne Gppellationsinstanz) für alle mit Lübischem Recht bewidmeten Städte eine einflußreiche Stellung einnahm, als der Vorort der H. anerkannt. Auf den Hansetagen zu Lübeck erschienen die Abgeordneten (Ratsriten des Bun Städte und berieten die Angelegeniten des Bundes. Gelegentlich kamen auch die innern Verhältnisse einzelner Städte zur Sprache; widerspenstige Städte wurden «verhansetv, d. h. ausestoßen. Die Abgeordneten waren meist durch Inruftionen beschränkt und mußten die Beschlüsse an den Rat ihrer Stadt 4zurücktragen», sodaß es von dessen gutem Willen abhing, ob und wieviel geschah. Am lauesten zeigten sich die Binnenstädte, welche keinen unmittelbaren Vorteil von dem ausländischen Handel hatten. Auch sah die erstarkende Fürstengewalt solche Bündnisse ihrer Landstädte un⸗ * und zwang dieselben zum Rücktritt. In dieser eise gingen im 16. Jahrh. die deutschen Binnenstädte der H. fast ganz verloren. Schon zuvor war zwischen den Seestädten tiefe Spaltung eingetreten. Je mehr sich der Handel entwickelte, desto mehr kam die direkte Fahrt auf und die Zwischenstationen wurden übergangen. Die Niederländer fuhren direkt nach Schweden und Rußland; die preuß.⸗livländ. Städte begannen nach England und Niederland zu handeln. Lübeck, dadurch in seiner Bedeutung als Hauptstapelplatz des Ostseehandels bedroht, versuchte dagegen eine Art daß die Riede eltend zu machen. Die Folge war, daß die Niederländer sich von der H. lossagten und dann seit 1425 von der Ostseefahrt ganz ausgeschlossen wurden. Doch ließ sich ein solcher Beschluß nicht aufrecht halten, und um 1525 mußte Lübeck den Niederländern vertragsmäßig die Ostseefahrt gederch. So blieben endlich als thätige Mitglieder r H. nur die sog. wendischen Städte übrig, die mit Lübeck wesentlich gleiche Interessen hatten, außerdem Hamburg und Lüneburg. Diese waren es fast allein, welche während des 15. und 16. Jahrh. in schweren Kriegen gegen die skandinav. Unionskönige die Ostseeherrschaft siegreich behaupteten. Der letzte und glänzendste Erfolg, die Entthronung König Christians II. und definitive Auflösung der skandinav. Union (1523) ward durch einen Kriegsbund zwischen Lübeck und Danzig errungen. In diesen Kriegen hatte regelmäßig Schweden und meist auch Schleswig-Holstein auf seiten der H. gestanden. Als es aber das nächste mal zum Kriege kam (die sog. Grafenfehde 1534—36), hatten die Verhältnisse sich völlig verändert; Schleswig-Holstein, Dänemark und Schweden waren verbündet. Dagegen hielten zu Lübeck nur Wismar, Rostock und Stralsund, während einige andere Subsidien zahlten. Überdies schwächten sich die Städte im Innern durch religiöse und polit. Parteiungen. So ging die Ostseeerrschaft verloren und man mußte froh sein, im ieden nur einen Teil der frühern Privilegien als IAnadengeschenk wieder zu erlangen. Auch der letzte Krieg, welchen die Stadt Lübeck als Bundesgenossin der Krone Dänemark 1563 —70 gegen Schweden führte, änderte nichts daran. Nicht als polit. Macht, sondern nur als eine lose Städteverbindung zu kommerziellen Zwecken bestand die H. kümmerlich fort. Seitdem sich die skandinav. Reiche zu selbständiger industrieller und kommerzieller Thätigkeit erhoben, verloren die sog. wendischen Städte die Herrschaft über ihren wichtigsten Markt. Das schonische Fischerlager geriet in Verfall, seitdem die Heringszüge um die Mitte des 16. Jahrh. sich der Nordsee zuwandten. Der russ. Handel wurde zunächst durch die Zerstörung des Comptoirs von Nowgorod (1494) und dann durch die russ.poln.⸗schwed. Kriege um Livland unterbrochen. Die Niederländer wurden immer gefährlichere Konkurrenten, und es half nichts, daß man das Comtpoir aus der sinkenden Stadt Brügge 1546 nach dem blühenden Antwerpen verlegte. In England unter Königin Elisabeth gingen die alten Privilegien verloren, und der Besitz des londoner Comptoirs ward nur dadurch gerettet, daß Hamburg den engl. Kaufleuten eine Faktorei einräumte, die bis 1806 fortbestand. Der Dreißigjährige Krieg, welcher überhaupt die Blüte des deutschen Städtewesens vernichtete, gab der H. den Todesstoß. Zwar machte (1627—29) Spanien, im Einverständnis mit dem Kaiser, auf dem Hansetage den Vorschlag zu einer hanseatisch-span. Seehandlungs-Kompagnie, welche den Handel nach den span. Kolonien betreiben sollte; aber die prot. Städte trugen Bedenken, sich mit den Feinden ihres Glaubens in ein engeres Bündnis einzulassen. Auf dem Hansetage von 1629 wurden die drei Städte Lübeck, Bremen, Hamburg beauftragt, soweit als möglich das allgemeine Beste zu wahren, und diese schlossen 1630 ein engeres Bündnis, das 1641 erneuert ward. Nach dem WestbmBun Frieden machte man wiederholte Versuche, en Bund aufs neue zu sammeln, und es kam 1669 ein letzter Hansetag zusammen, auf dem Lübeck, Bremen, Hamburg, Braunschweig, Danzig und Köln vertreten waren; doch derselbe verlief ohne Resultat. Die alte H. war begraben. Der Name und die geringe Erbschaft fielen den drei Städten Lübeck, Bremen, Hamburg anheim. Unter ihrem Schutz bestanden die noch übrigen drei hanseatischen Comptoire fort, und zwar das Comptoir zu Bergen in alter Weise, bis 1775 die Gebäude veräußert wurden. Der sog. Stahlhof in London wurde 1852 verkauft, und das sog. Osterlinger Haus in Antwerpen übernahm 1863 die belg. Regierung bei der Ablösung des Scheldezolls. Litteratur. Sartorius, Geschichte des hanseatischen Bundesy (3 Bde., Gött. 1802—8); Lappenberg, «Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen H.y (2Bde., Hamb. 1830); Barthold, Geschichte der deutschen H.y (3 Bde., Lpz. 1854); Schäfer, «Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemarkoy (Jena 1879); „Hansisches Urkundenbuch (bearbeitet von Konst. Höhlbaum, Bd. 1—3, Halle 1876 —84); «Rezesse und andere Akten der mann. e von 1256 —14305 (bearbeitet von Koppmann, Bd. 1—5, Lpz. 1870—80); «Hanserezesse von 1431—76 (bearb. von von der Ropp, Bd.1—4, Lpz. 1876—83) «Hanserezesse von 1477—15305 (bearb. von Schäfer, Bd. 1—2, Lpz. 1880 —83); (Hansische Geschichtsblätters (herausg. vom Verein für Hansische Geschichte, Jahrg. 1—10, Lpz. 1871—829. Hausäg (spr. Hanschaag), ausgedehntes Sumpfmoor in Ungarn, die östl. Fortsetzung des Neusiedlersees (s. d.), 174 akm groß, von den anwohnenden Deutschen der Wasenp genannt, seit 1780 durch einen 7600 mlangen Damm (vom Fürsten Esterhazy angelegt) vom See getrennt. Derselbe bildet eine bedeckten erbecken, von sumpfigem und trockenem Boden, von Moorgründen, Wiesen, Ackern, Rohr⸗ und Baumwaldungen; stellenweise sind schwimmende Rasenflecke, auch einzelne Bühlev, d. i. aus Thon und Geröll bestehende Erhöhungen, mit Ziehbrunnen für das Vieh vorhanden. Ein großer Kanal und die Rabnitz leiten die Wasser ab.