FeedHandelskompagnien
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Handelskompagnien im engern Sinne heißen die großen Gesellschaften, die seit dem Ende des 16. Jahrh. zum Betrieb eines bestimmten Zweigs des Handels, namentlich nach entfernten Ländern, gegründet sind und von den Regierungen durch Monopole, Privilegien und andere Unterstützungen begünstigt wurden. Es handelte sich dabei um Unternehmungen mit großem Risiko und langsamer Abwickelung, auf welche sich einzelne isolierte Kaufleute nicht leicht eingelassen haben würden. Daher vereinigte sich eine größere Zahl von Teilnehmern, und zwar anfangs zu sog. regulierten Gesellschaften, in denen jeder Beteiligte seine Geschäfte für sich machte, alle aber sich einer gemeinschaftlichen Ordnung unterwarfen, Beiträge für gemeinschaftliche Zwecke leisteten und nach außen hin eine achtunggebietende Einheit bildeten. Bald aber wurden aus diesen Vereinigungen durch die Gunst der Regierungen privilegierte Korporationen, deren Mitglieder nur mit ihrer Einlage hafteten, und die als die ersten eigentlichen Aktiengesellschaften (s. d.) angesehen werden können. Mehrere dieser Gesellschaften stützten ihren Handel auf die Erwerbung polit. Herrschaft in berseeischen Ländern und gelangten dadurch zu einer Machtstellung, welche mit den heutigen Anschauungen über das Verhältnis der Bürger zum Staat nicht wohl vereinbar sein würde. Die wichtigsten H. wurden die Ostindischen Kompagnien (s. d.). 2W— Von andern Gesellschaften ging die Britisch-Afrikanische, 1663 auf 1000 Jahre für den ausschließlichen

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 783Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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