Faktoreien heißen größere Handelsniederlassungen, welche von europ. Kaufleuten in überseeischen, fremden Kulturgebieten angehörigen und noch keine genügende Rechtssicherheit verbürgenden Ländern errichtet werden. In der Regel sind damit umfangreiche Niederlagen für die ein- und auszuführenden Waren verbunden, und die sämtlichen Einrichtungen stehen unter der Verwaltung von eigenen, mit besondern Vollmachten ausgerüsteten Beamten (Faktoren). Ähnliche Handelsetablissements besaßen schon im 13., 14. und 15. Jahrh. die Hanseaten in den Ost⸗ und Nordseeländern. In Bergen und Nowgorod bildeten die Höfe der deutschen Kaufleute ganze abgeschlossene Stadtteile. In London und Antwerpen besaßen dieselben gemeinsame Kaufhäuser. Eigentliche F. wurden besonders von den großen privilegierten Handelskompagnien in Asien, Afrika und Amerika begründet; sie entwickelten sich Feime u bald zu förmlichen Kolonien. Die ersten Keime zu dem Indobritischen Reiche bildeten die 1612 zu Surate und Baroach angelegten F., zu denen bald darauf Madras und 1640 das Handelsetablissement an der Hugli in Bengalen kam, aus welchem Kalkutta emporgewachsen ist. In China wurde der Warenaustausch zwischen den europ. Handelsvölkern und den Eingeborenen bis 1842 ausschließlich durch die großartigen F. der erstern zu Kanton, in Japan bis 1858 durch die niederländischen F. (seit 1609) zu Nagasaki vermittelt. Gegenwärtig bestehen derartige europ. Handelsniederlassungen fast nur noch in Afrika, wie in Senegambien, Guinea, und in den Küstenländern des Indischen Oceans. Die brit. Hudsonsbai-Kompagnie (. Aktie und Aktiengesellschaft) Adanernicht nur den Handel, sondern auch die Indianerstämme ihres weiten Gebiets in Nordamerika vermittelst Faktoren (Chief Factors), welche in den einzelnen zerstreuten Forts befehligen. Die Engländer verstehen seit Ende des 18. Jahrh. unter F. (Factories) große industrielle Etablissements, in welchen das Prinzip der Teilung der Arbeit vorherrscht: Fabriken, Hohöfen, Huttenwerke u. dgl.