Armenkolonien gehören zu denjenigen Mitteln, welche man zur Abhilfe der überhandnehmenden Armut und des Pauperismus vorgeschlagen hat. Dieselben stellen 3 die riobertrt Arme aus den großen Städten und Industriebezirken auf das Land in abgesonderte 2½½ zu versetzen und dort mit der Urbarmachung und Bebauung des Landes zu beschäftigen. Die Anstalten solcher Art haben indes, wo man * Begründung versucht, nur geringe oder keine Resultate geliefert. Zunächst bedarf es zu einer derartigen Kolonisation 51 5 dehnter Grundstücke, welche, wenn auch nicht bereits urbar, doch kultivierbar sein müssen. Haben diese Grundstücke schon an sich einen nicht unbedeutenden Wert, so rch, dal sich die Kosten der Kolonisation noch dadurch, daß her die Kolonisten Wohnebäude und Stallungen hergestellt, Mobilien⸗ und Jnventarienstuce angekauft und Betriebsmittel angewiesen werden müssen, daß ferner den Kolonisten mindestens bis dahin, wo sie ihre Produkte absetzen können, der Unterhalt vollständig gewährt werden muß. Weder der Staat, noch die Gemeinden, noch die Privatwohlthätigkeit, noch alle drei vereinigt sind daher im Stande, vorausgesetzt auch, daß sich ganz geeignete Grundstücke leicht auffinden lassen, ausgedehnte Kolonisationen ganz mittelloser un dir durchzuführen. —— schwierig ist sodann die Wahl der Kolonisten. Zuvörderst können erwerbsunfähige Personen gar nicht berücksichtigt werden, und von den erwerbsfähigen sind nur wenige geeignet, unter Aufgebung ihres frühern Erwerbszweigs sich einem neuen, ihnen bisher dtete tuc dem Ackerbau zu widmen. Gerade aber iese tüchtigern und gewandtern Arbeiter finden auch sonst ihr Brot und bedürfen am rirurni. einer Hilfe. Außerdem läßt sich das Verhältnis der Kolonisten zu den Koloniegründern (Staat, Gemeinde, Privatverein) sehr schwer feststellen. reie Eigentümer können sie, will man ihnen die rundstücke nicht geradezu schenken, erst nach einer langen Reihe von Jahren werden, vorausgesetzt noch, daß che günstige Umstände eintreten. In der Regel sehen sich die Koloniegründer genötigt, eine schwierige, unangenehme Verwaltung zu führen und unausgesetzt große Opfer zu bringen, welche zu dem erzielten Erfolge in keinem en dun nis stehen. Von volkswirtschaftlichem Nutzen kann bei der Urbarmachung unkultivierter Grundstücke nur dann die Rede sein, wenn der Aufwand an Kapital und Arbeit im Verhältnis zur Wertserhöhung dieser Grundstücke steht. Die ersten Versuche mit Errichtung von A. machten im kleinen der Freiherr von Voght in Flottbeck bei Hamburg und der Herzog von Larochefoucauld zu Liancourt in Frankreich. Im großen gelangte die Idee zuerst in Holland durch den General van der Bosch (s. d.) zur Ausführung. Derselbe gründete unter Protektion des Prinzen Friedrich und vermittels eines großen Privatvereins 1818 die Ackerbaukolonie Frederiksoord in der Provinz Drenthe für verarmte Familien. Dieser folgte die Herstellung noch einiger ähnlicher Anstalten für Bettler, Waisenkinder u. s. w. Von Holland aus fand die Sache Nachahmung in Belgien (Wortel, Mexplus, Rezkevoorsel), Frankreich, England u. s. w. Die meisten dieser Anlagen gingen jedoch schon nach einer kurzen Reihe von ahen wieder ein oder mußten vollständig umgestaltet werden. Unverhältnismäßig große Opfer Gun alle gekostet, während der angestrebte Zweck nur in sehr geringem Maße erreicht wurde. Nicht zu verwechseln mit den A. sind die Ackerbaukolonien zur Besserung verwahrloster Kinder, deren mehrere mit großem Nutzen wirken. Dieselben sind indessen nicht sowol aus wirtschaftlichen, sondern vielmehr aus pädagogischen Gesichtspunkten zu würdigen. Vgl. von Buol-Bernburg, «Die holländ. Armenkolonien u. s. w.» (Wien 1853); Emminghaus, Das Armenwesen und die Armengesetzgebung in europ. Staaten» (Berl. 1870).