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GeschichteBrockhaus 1882

Hastings (Francis Rawdon, Marquis von), brit. Staatsmann und Feldherr, aus einer alten, in Irland angesiedelten normann. Familie. Am 7. Dez. 1754 geboren, studierte er in Oxford und diente als Lord Rawdon im Kriege gegen die Amerikaner mit solcher 30 Dourst unt daß er 1777 Oberstlieutenant, 1780 Oberst und Generaladjutant des brit. Heerführers Lord Cornwallis wurde. Im J. 1782 nach England zurückgekehrt, erbte er 1792 von seinem Oheim, dem Grafen Huntingdon, die Güter der Familie H., nahm deren Namen an, folgte 1794 seinem Vater in dem Titel eines Grafen Moira und wurde 1816 zum Marquis von H. erhoben. Seit 1814 Generalgouverneur von Ostindien, besiegte er die Pindarees, den Scindia der Maharatten und die Gebirgsvölker von Nepal. Nach seiner Rückkehr 1824 zum Gouverneur von Malta ernannt, starb er auf der Reede vor Bajã 28. Nov. 1826. Sein interessantes Private Journaly wurde von seiner Tochter, der Marquise von Bute, veröffentlicht (Lond. 1858). von Britisch-Ostindien 1773—85, geb. 6. Dez. 1732 zu Churchill in der Grafschaft Worcester, besuchte die Schule zu Westminster und erhielt 1749 eine Schreiberstelle in Ostindien. Hier erwarb er sich eine genaue Kenntnis aller Verhältnisse, diente 1756 als Freiwilliger in der Armee des Obersten Clive, wurde 1761 Mitglied der Regierung von Bengalen, Gast aber vier Jahre später nach England zurück. zald nachher aber wurde er zum Mitglied der Re-Genagl in Madras, 1771 zum Gouverneur von engalen und 1773 von Lord North ut Generalgouverneur von Ostindien ernannt. Unter schwierigen Umständen vergrößerte und befestigte er die Macht der Kompagnie, führte glückliche Kriege gegen Tippu-Saib und die Maharatten und brachte die öffentlichen Einkünfte von 3 Mill. auf 5 Mill. Pfd. St. Nachdem Lord North 1782 aus dem Ministerium geschieden, ward H. 1785 abberufen und von Burke 17. Febr. 1786 vor dem Unterhause angeklagt, in Ostindien sich Übertretungen seiner Amtsgewalt, der Erpressung ungeheuerer Geldsummen zum eigenen Vorteil, sowie der Härte und Grausamkeit gegen eingeborene Fürstenfamilien schuldig gemacht zu haben. Die Anklage wurde im Mai 1787 an das Oberhaus verwiesen und der Staatsprozeß nahm 13. Febr. 1788 in der Westminster-Halle seinen Anfang. Schon die Notwendigkeit, Zeugen aus Ostindien zu berufen, verzögerte den Rechtsspruch. Er erfolgte 23. April 1795 und entschied durch Stimmenmehrheit gegen alle Anklagepunkte, verurteilte aber H. in die enormen Kosten. Die Ostindische Kompagnie entschädigte ihn durch ein Jahrgeld von 4000 Pfd. St. auf Lebenszeit, zahlte davon 42000 Pfd. St. voraus und bewilligte ihm ein a n de von 50000 Pfd. St. Im Mai 1814 ernannte ihn der Prinz-Regent auch fein Mitglied des Geheimen Rats. Das Gerücht eines ungeheuern Reichtums wurde bei seinem Tode, 22. Aug. 1818, nicht bestätigt. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: «Narrative of the lateè transaction at Benareso (Kalk. 1782), (Review of the state of Bengalo (Kalk. 1786), The present state of the East Indieso (Kalk. 1786), „Speech in the high court of justice in Westminster-Hallo (Lond. 1791). Vgl. Gleig, Memoirs of Warren H.v (3 Bde., Lond. 1841). Auch Macaulay hat H. zum Gegenstande eines seiner Essays gemacht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 892Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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