FeedHauptmann
GeschichteBrockhaus 1882

Hauptmann, frz. Capitaine, heißt in der militärischen Rangordnung die Offizierscharge zwischen Major und Lieutenant (bei der Kavallerie Rittmeister). Hauptleute befehligen im Truppendienst die Kompagnien und Batterien, sind aber auch im Generalstade und andern Stellungen vorhanden. ältern Zeiten war der Anführer jeder organisierten Kriegsschar deren H. und seine Amtsgewalt eine sehr ausgedehnte. Über ihm stand nur sein „Oberst und der Heerführer, der auch Feldhauptmann genannt wurde. Mit der Organisation der stehenden Heere schoben sich aber in der Gliederung der Offizierkorps noch Zwischenchargen ein, als mehrere Kompagnien zu einem Bataillon vereinigt wurden. Auf den Bataillonsführer ging dann ein Teil der bisherigen Funktion des H. über, doch behielt dieser in einzelnen Heeren noch bis in die Zeit von 1806 bis 1809 die einträgliche Selbstverwaltung der Kompagnie an Verpflegung und Material. — der Civilverwaltung kommt ebenfalls der Titel H. vor, als Kreishauptmann, Amtshauptmann, Schloßhauptmann u. s. w.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 901Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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