FeedHausdiebstahl
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hausdiebstahl war gemeinrechtlich der Diebstahl von Hausgenossen, welche nicht zur Familie gehören; er wurde von Amts wegen verfolgt und oftmals strenger bestraft als der gemeine. Nach dem Reichsstrafgesetzbuch, §. 247, ist dagegen als zu betrachten der Diebstahl gegen Angehörige, ormünder oder Erzieher oder gegen eine Person, zu der der Dieb im Lehrlingsverhältnis steht oder in deren häuslicher Gemeinschaft er sich als Gesinde 1 Handelt es sich dabei um Sachen von unbedeutendem Wert, so tritt Verfolgung nur auf An999 ein; Zurücknahme desselben ist zulässig. huso, heißt der größte, zum Störgeschlecht gehörige Fisch der sich im Mittelländischen, Schwarzen und aspischen Meere aufhält, zur Laichzeit aber in die Donau, Wolga und andere große Flüsse kommt und bis 8 m Länge und 28 Ctr. Schwere erreicht. Sein Rogen liefert den Kaviar (s. d.); es gibt Fische, die bis zu 8 Ctr. Kaviar liefern. Aus der innern pulposen und vasculösen Haut der Schwimmblase wird der sog. Fischleim, die Hausenblase (s. d.), bereitet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 904Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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