FeedEmancipation
Recht & StaatBrockhaus 1882

Emancipation (lat.) bezeichnet bei den Römern die Freilassung einer in mancipio, d. h. in dem Zustande der Abhängigkeit von der Gewalt eines Hausvaters, besindlichen Person. Ri heutigen Rechte besteht der Begriff der E. juristisch noch im Sinne der Entlassung von Kindern aus der väterlichen Gewalt. Dieselbe tritt aber nicht bloß wie nach röm. Rechte) infolge eines besondern gerichtlich verlautbarten Rechtsaktes ein, sondern auch infolge thatsächlicher Absonderung erwachsener Kinder von dem elterlichen Haushalt (sog. emancipatio Saxonica oder tacita). Die Voraussetzungen der letztern bestimmen sich nach den Landestrechten verschieden, so z. B.bewirkt nach Preußischem Landrecht die Verheiratung der Tochter nicht deren (E. aus der väterlichen Gewalt; nach manchen Rechten wird zur Absonderung von Söhnen deren Großjährigkeit erfordert. Abhängigkeit hat man in neuerer Zeit das Wort unter den verschiedensten Beziehungen angewendet. So spricht man von der E. der JIuden, indem man darunter die t. Deneen d. der gesetzlichen Beschränkungen versteht, denen dieselben unterworfen waren oder (wie in Rußland) noch sind. C. der Etramte ward von denen gefordert, welche in den Schranken, mit denen Naturverhältnisse, Sitte und gesellschaftliche Einrichtungen das weibliche Geschlecht umgeben, ein Unrecht sahen und diese „Schranken weggeschafft wissen wollten. Emaneipierte oder freie Weiber sind demnach solche, die in ihrem Denken, Empfinden und Handeln jene Schranken nicht mehr achten. Unter E. des Fleisches versteht man die Befriedigung der Begierden hohne diejenigen Einschränkungen, welche Moral und Religion dem Menschen auflegen. C. der Kirche vom Staate, der Schule von der Kirche u. s. w. bezeichnet die Forderung der Unabhängigkeit der einen dieser Institutionen von der andern. Mit dem Ausdruck E. der Katholiken bezeichnete man in Großbritannien die 1829 durchgeführte Maßregel, wonach es den dortigen Katholiken möglich gemacht wurde, ins Parlament und in Staatsämter einzutreten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 94Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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