Liechtenstein, souveränes Fürstentum, nächst Monaco das kleinste Europas, wird westlich vom Rhein, östlich von Vorarlberg, südlich von dem schweiz. Kanton Graubünden begrenzt und besteht aus den Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Mit Ausnahme des ebenen Rheinthals ist das Ländchen gebirgig; von Süden nach Norden wird es von zwei Ausläufern der Rhätikonkette durchzogen, welche durch das Saminathal voneinander getrennt sind; in dem westlichen erheben sich die Drei Schwestern zu 2098 ma über das Meer; der östliche, welcher die Grenze gegen Vorarlberg bildet, gipfelt in dem 2284 m hohen Ochsenberg. Das Areal umfaßt 157 qkm mit (1880) 9124 E. alamannischen Stammes und kath. Konfession, deren Hauptbeschäftigungen der Feld- und Weinbau, die Alpenwirtschaft und die Baumwollspinnerei sind. Quer durch das Ländchen führt die Linie Feldkirch-Buchs der Arlbergbahn. Mit Graubünden ist L. durch den befestigten Paß über die Luciensteig (684 m) verbunden. Infolge der Verfassungsurkunde vom 26. Sept. 1862 ist L. eine konstitutionelle Monarchie, im Mannsstamm des kath. Hauses L. erblich; der Fürst übt die gesetzgebende Gewalt mit dem Landtage aus, der sich jedes Jahr einmal in Vaduz versammelt. Seit 1866 dem Namen nach vollständig unabhängig und staatsrechtlich weder zum Deutschen Reiche noch zu sterreich gehörig, steht L. doch in vielen Dingen unter österr. Einfluß. Der Fürst residiert gewöhnlich in Wien oder auf dem Schlosse Eisgrub in Mähren. Die oberste Verwaltungsbehörde für das Fürstentum ist die fürstl. Hofkanzlei in Wien, welche zugleich als Appellationsgericht fungiert, während das österr. Oberlandesgericht in Innsbruc in letzter Instanz entscheidet. Unter der Hofkanzlei steht das fürstl. Regierungsamt in Vaduz, welchem das Landesgericht (als Justizamt erster Instanz) und die Landeskassenverwaltung untergeordnet sind. Die Einnahmen betrugen (1881) 340000 Mark, die Ausgaben 200000 Mark, die Staatsschuld 220 000 Mark; das Militär ist aufgelöst. In kirchlicher Hinsicht steht das Ländchen unter dem Bischof von Chur. Das Wappen ist ein von Gold über Rot quergeteilter Schild. Münzen, Maße und Gewichte sind die österreichischen, auch die Posten werden von Ssterreich verwaltet, zu dessen Zoll- und Steuergebiet L. seit dem Handelsvertrag von 1852 gehört. — Der Hauptort ist Va duz, auch L. genannt, 465 müber dem Meere, 12 km südwestlich von Feldkirch am Fuß des Gipsberges in der Rheinebene gelegen, mit 1000 E., einer schönen got. Kirche und dem alten Schlosse Vaduz oder Hohen L. Außer diesem souveränen Fürstentum hat das Haus L. ausgedehnte Besitzungen in Esterreich, Mähren, Schlesien, der Lausitz, Ungarn und Steiermark, zusammen 5700 qm mit 600000 E. Das Haus L. ist ein seit 1125 urkundlich bekanntes Herrengeschlecht Osterreichs, ausgezeichnet in dessen Geschichte durch Männer von hohem Verdienst. Des Hartmann IV. Söhne, Karl und Gundakar, die beide, jener 1618, dieser 1623, in den Fürstenstand erhoben wurden, stifteten die Karlsche und die Gundakarsche Linie. Karl, der zur kath. Kirche zurücktrat, erhielt vom Kaiser Matthias 1614 das Fürstentum Troppau und von Ferdinand II. 1623 Jägerndorf. Sein Enkel, Johann Adam Andreas, kaufte 1699 und 1708 von den Grafen von Hohenembs die reichsunmittelbaren Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Mit ihm starb 1712 diese Linie aus und das Majorat nebst allen Besitzungen derselben fiel an Gundakars Enkel, nehammen der 1713 für sich und 1723 für seine Nachkommen Sitz und Stimme auf dem Reichstage erhielt, nachdem 1719 Kaiser Karl VI. Vaduz und Schellenberg unter dem Namen L. zu einem unmittelbaren Fürstentum erhoben hatte. Eine Nebenlinie bildete Anton Florians Bruder, Philipp Eras mus, geb. 1664, gest. 1704, nebst seinen Nachkommen. Als 1748 der Stamm Anton Florians erlosch, erbte des Philipp f Erasmus Sohn, Joseph Wenceslaw Lorenz. der Reformator des österr. Artilleriewesens, das Majorat und die Güter des Hauses, die nach seinem kinderlosen Ableben 1772 an die Söhne seines Bruders Emanuel, Franz Joseph und Kar! Borromäus (gest. 1789), fielen, welche die beiden noch blühenden Linien stifteten, von denen die ältere das Fürstentum L. besitzt, nebst dem größten Teile der Güter in Ssterreich und Schlesien, die jüngere im Besitze des Karlschen Majorats ist. Johann Joseph von der ältern Linie, geb. 25. Juni 1760, zeichnete sich in den franz. Kriegen am Rhein und in Italien durch Tapferkeit und Glück aus, schloß 1805 den Frieden zu Preßburg und überließ 1806, weil Napoleon ihn ohne sein Wissen zu Paris in den Rheinbund aufgenommen hatte, das Fürstentum L. seinem noch unmündigen dritten Sohne, Karl Johann Anton. In der Folge (1814) übernahm er von seinem Sohne das Fürstentum wieder und trat 1815 dem Deutschen Bunde bei. Er starb zu Wien 20. April 1836. Sein ältester Sohn und Nachfolger war Aloys (gest. 12. Nov. 1858), welchem dessen Sohn Johann II. (geb. 5. Okt. 1840) folgte. Vgl. Falke, (Geschichte des fürstl. Hauses L.v (3 Bde., Wien 1868—83).