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GeschichteBrockhaus 1882

Lübeck, ein dem Großherzogtum Oldenburg einverleibtes Fürstentum, ist ursprünglich entstanden aus den Streugütern, welche das von Herzog Heinrich dem Löwen 1163 aus Oldenburg in Holstein nach der neuaufblühenden Stadt Lübeck übertragene wagrische Bistum, sowie das Domkapitel zu Lübeck und das 1309 gestiftete Kollegiatstift zu Eutin im östl. Holstein (Wagrien) besaßen. Dieselben blieben unter holstein. Landeshoheit, bis Bischof Eberhard von Holle (1561—86), der hier das luth. Glaubensbekenntnis durchführte, für diese Besitzungen die Reichsunmittelbarkeit beanspruchte. Der Anspruch wurde um so leichter durchgesetzt, da seit 1586 fortwährend Mitglieder des schlesw.holstein-gottorpischen Fürstenhauses auf dem bischöfl. Stuhle saßen. Im Westfälischen Frieden 1648 ward L. als ein reichsunmittelbares luth. Bistum anerkannt, durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 aber säkularisiert und dem damaligen Fürstbischof Peter Friedrich Ludwig als erbliches Fürstentum übertragen. Nur der bischöfl. Hof und die Domkapitelsgebäude zu Lübeck nebst einigen innerhalb des Stadtgebiets belegenen Besitzungen fielen 1804 an die Freie und Hansestadt Lübeck. Seit 1823, wo der Fürst Peter Friedrich Ludwig auf dem oldenb. Thron succedierte, gehört das Fürstentum L. zum Großherzogtum Oldenburg (s. d.) und nimmt zufolge des Staatsgrundgesetzes von 1852 an dem Landtage des Großherzogtums teil, neben welchem der Provinzialrat des Fürstentums L. nur eine gutachtliche Wirksamkeit hat. Laut Vertrag mit der Krone Dänemark fand 1843 ein Austausch von Enklaven statt, und durch die Gebietsabtretung seitens der Krone Preußen 1867 gestaltete das früher sehr zerstückelte Fürstentum L. sich vollends zu einem wohlabgerundeten Ganzen, das (1880) auf 541 Kkm 35 145 E. zählt. Dasselbe wird im O. von der Ostsee, im S. von dem Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck, im W. und N. von den Kreisen Segeberg, Plön und Oldenburg der preuß. Provinz Schles—⸗ wig-Holstein begrenzt. Die Regierung, als Mittelbehörde für die gesamte Verwaltung, hat ihren Sitz in der Stadt Eutin (s. d.). Ebendaselbst wie auch in Ahrensböck (s. d.) und Schwartau sind drei Amtsgerichte, welche dem Landgericht in Lübeck und dem Oberlandesgericht zu Hamburg unterstehen. Insbesondere der nördl. Teil des Fürstentums L., mit vielen malerischen Landseen, unter denen der Ukleisee am berühmtesten ist, zeichnet sich durch landschaftliche Schönheit aus.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 204Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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