Majestätsverbrechen, Majestätsbeleidigung, oder Verbrechen der beleidigten Majestät (crimen laesae majestatis) ist im röm. Recht jedes Verbrechen gegen den Staat (die majestas populi Romani) und gegen das Staatsoberhaupt, in der neuern Strafgesetzgebung dagegen, welche den Staats⸗ und Hochverrat (s. d.) besonders behandelt, jede dolose Verletzung der Ehre des Regenten oder der demselben schuldigen Ehrerbietung. (S. unter Beleidigung, Bd. II, S. 7114.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 369Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei