Hochverrat (perduellio) heißt ein feindliches Unternehmen gegen den Staat, um dessen Selbdaden Ber völlig oder teilweise aufzuheben oder essen Verfassung auf widerrechtliche Weise zu verändern. In monarchischen Staaten werden Anliben auf das Leben, die Freiheit und die wesentichen Regierungsrechte des Souveräns dem H. leichgestellt. Nach der im gemeinen Rechte vorherrschenden Ansicht konnte das Verbrechen nur von einem Diertrengs des bedrohten Staats ausgehen, da die strenge Ahndung solcher Unternehmungen wesentlich durch die Verletzung der bloß dem eigenen Bürger obliegenden Vaterlandsliebe und Verfassungstreue begründet wird. Staatsgefährliche Anschläge von Ausländern berechtigen zwar den Staat zur Selbstverteidigung und harten Ahndung, aber nicht aus dem Gesichtspunkte des Verrats. Einige neuere Gesetzgebungen beschränken jedoch das Verbrechen nicht auf die eigenen Unter-Vollend ebenso das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch. gollendet ist dasselbe nicht erst, wenn der beabsichtigte Erfolg erreicht wurde, weil dann die Macht zur Bestrafung abhanden gekommen sein möchte, sondern schon wenn Handlungen vorliegen, durch welche das Vorhaben unmittelbar zur Ausführung gebracht werden sollte. Das röm. Recht (lex Julia majestatis von Julius Cäsar oder vielleicht auch erst von Augustus) bestrafte jedes feindselige Vor-Lersu selbst wenn darin nur der allerentfernteste ersuch eines Majestätsverbrechens enthalten war, mit dem Tode, Verfluchung des Andenkens an den Hochverräter (was für seine Kinder Erbunfähigkeit egen jedermann bewirkte) und Konfiskation des zermögens. Diese Strenge wirkt insofern noch geenwärtig nach, als auch noch das Deutsche Reichstrafgesetz in §. 80 den Mord und Mordversuch am Kaiser, an dem eigenen Landesherrn oder während des Aufenthalts in einem Bundesstaate an dessen Landesherrn mit dem Tode bestraft, sonstige Fälle mit lebenslänglichem Zuchthaus (bei ehrloser Gesinnung des Thäters) oder lebenslänglicher Festungshaft, ferner das hochverräterische Komplott, sowie die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer hochverräterischen Handlung und gewisse Vorbereitungshandlungen für strafbar erklärt. In allen Bundesstaaten (Deutsches Reich, Schweizerische Eidgenossenschaft u. s. w.) kann sich der H. gegen den Bundesstaat, wie auch gegen den einzelnen Staat richten, während zu Zeiten des Deutschen Bundes (eines Staatenbundes) dies nur nach der künstlichen Ausdehnung im Bundesbeschlusse vom 18. Aug. 1836 angenommen wurde. Nach §. 136 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes von 1877 ist für die Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz im Falle des H., insofern derselbe gegen den Kaiser oder das Reich gerichtet ist, das Reichsgericht zu Leipzig zuständig. Der Gegensatz des H., der gemeine Verrate», welcher durch einen Mord mit Verletzung einer speziellen Treuepflicht begangen wird, ist aus dem deutschen Rechtssystem längst verschwunden, obgleich er noch in der Carolina (s. d.) erwähnt ist. In England hat sich gegenüber der high treason der Begriff der sog. petty treason, welche von einem Dienstboten oder Lehrling an dem Dienst⸗ oder Lehrherrn, von einer Frau an ihrem Manne verübt wird, noch erhalten. Vgl. Knitschky, Das Verbrechen des H.5 (Jena 1874).