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ErdkundeBrockhaus 1882

Mansfeld, früher eine Grafschaft des Obersächsischen Kreises mit eigenen Grafen gleichen Namens, jetzt zum Regierungsbezirk Merseburg der preuß. Provinz Sachsen gehörig, umfaßt 1100 qkm, ist gebirgig und hat ansehnlichen Berg-und Hüttenbau. Zum Areal der frühern Grafschaft gehören auch zwei Seen, ein süßer und ein salziger, in welchem letztern bei dem Dorfe Röblingen in neuerer Zeit eine Badeanstalt errichtet worden. Gegenwärtig ist die Grafschaft in drei Kreise: Mansfeldergebirgs-, Mansfeldersee-Kreis und Kreis Sangerhausen, geteilt. Die vorzüglichsten Städte sind M. oder Thalmansfeld, Eisleben, Sangerhausen und Hettstedt. Der Seekreis Mansfeld zählt auf 580 qkm (1880) 78 164 CE. und hat zur Hauptstadt Eisleben (s.d.). Der Gebirgskreis Mansfeld ist 496 gkm groß und zählt 52479 E. Hauptort desselben ist die Stadt Mansfeld am Thalbach, Station der Linie Berlin-Blankenheim der Preußischen Staatsbahnen, Sitz des Landratsamts und eines Amtsgerichts, mit 2110 E., die hauptsächlich beim Berg- und Hüttenbau und als Steinbrecher Beschäftigung finden. Zu ihren Merkwürdigkeiten gehört das Lutherhaus, das dem Vater des Reformators gehörte, und die Lutherschule, welche der Reformator besucht hat. In der Nähe sind die Ruinen des gleichnamigen Stamm⸗ und Residenzschlosses der Grafen von Mansfeld (s. d.), das aber im Dreißigjährigen Kriege geschleift ward, und von dem nur noch die Schloßkirche vorhanden ist. Ein Teil des Schlosses ist indessen wieder erbaut und wohnlich eingerichtet. Die Grafschaft wurde als magdeburger, halberstädter und kursächs. Lehn, nachdem sie wegen tiefen Verschuldens der Grafen seit 1570 von den Lehnsherren und deren Nachfolgern teilweise bis 1716, teilweise bis 1780 sequestriert worden war, in letztgedachtem Jahre beim Erlöschen des Mannsstammes der Grafen von M. zwischen Preußen und Sachsen geteilt. Nachdem der preuß. Anteil 1807 zu dem neuen Königreich Westfalen geschlagen worden, wurde 1808 auch zumeist der sächsische an dasselbe abgetreten. Im J. 1813 setzte sich Preußen wieder in Besitz seines früher besessenen Anteils und erhielt 1815 auch den ehemals sächs. Anteil.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 418Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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