Medizinalkollegium (Sanitätskollegium, Medizinaldepartement, Collegium medicum), ein aus Arzten und andern Sachverständigen bestehendes Kollegium, welchem die Beaufsichtigung des Sanitäts- und Medizinalwesens einer Provinz oder des ganzen Landes (Landesmedizinalkollegium) obliegt. Für das Deutsche Reich besteht seit 1876 ein Reichsgesundheitsamt als oberstes beratendes und begutachtendes Organ für das öffentliche Gesundheitswesen. (S. Gesundheitspflege, öffentliche.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 568Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei