Meßstab, s. Maßstab. Mefßtisch, auch Mensel (vom lat. mensula), wurde 1590 vom Professor Joh. Prätorius an der Universität Altorf bei Nürnberg erfunden und von neuern Mechanikern wesentlich vervollkommnet. Der M. ist ein sehr gebräuchliches Mittel der topographischen Vermessungskunst und entspricht einem Tische, der vermöge seiner mit Zeichenpapier zu überziehenden Platte als Zeichenunterlage (Reißbrett), wie als Projektionsebene dient, vermöge seines dreibeinigen Fußgestells oder Stativs, mit dem die Platte durch eine mehr oder minder vollkommene Bewegungsvorrichtung, den Kopf oder Aufsatz, verbunden wird, auf gewöhnlichem Boden aufgestellt werden kann, sodaß mittels des M. in Verbindung mit gewissen Meßinstrumenten verjüngte geometrische Grundrisse von Terrainteilen auf einfache und zweckentsprechende Weise an Ort und Stelle erzeugt werden können. Für jene Instrumente dient die Meßtischplatte als Unterlage und können vermittelst derselben auch noch anderweite Operationen, wie z. B. Nivellieren, ausgeführt werden. Die Platte des M. muß, abgesehen von möglichst ebener Beschaffenheit ihrer Oberfläche, durch die Einrichtung des Stativs beziehungsweise Kopfes sich horizontal stellen ünd um eine vertikale Achse drehen lassen, aber in jeder Stellung fest und unwandelbar verharren. Sie wird aus trockenem feinfaferigem Holz mit sich kreuzender Faserrichtung zusammengeleimt und bildet ein Quadrat von 50—60 em Seite. In neuerer Zeit haben auch Platten von mattgeschliffenem Glase Anwendung gefunden. Die Beine des hölzernen Fußgestells sind unterhalb mit einem Absatz und mit einer Eisenspitze versehen, um leicht in den Boden eingetreten werden zu können. Oben sind dieselben an einer tellerartigen Platte oder an einer mit 3 em breiten Armen versehenen Holzröhre seitlich um Schrauben drehbar befestigt. Die Beine selber sind der Erleichterung halber meist gitterartig gebaut. Der Kopf, aus Messing, an welchem die Platte durch Schrauben befestigt wird, kommt in den verschiedensten Anordnungen vor und bedingt hauptsächlich das Modell des M. Bei allen neuern und vollkommenern Konstruktionen vermittelt er die genaue Horizontalstellung der Platte durch eine feine Vertikalbewegung derselben und ist überhaupt das Mittel zur Horizontaldrehung der Platte, welche behufs genauer Einstellung auf eine feine Bewegung durch Schrauben hinauslaufen muß. Horizontal drehbar ist die Platte durch Verbindung mit dem Centralzapfen des Kopfes, welcher in einer dazu passenden Hülse rotiert, von welcher drei Arme etwas nach unten gerichtet ausgehen. Diese haben Muttergewinde für aufrecht stehende Stellschrauben, welche auf dem Oberteil des Stativs ruhen und die feine Vertikalbewegung der Platte vermitteln. Eine Spiralfeder hält den Kopf mit den Stellschrauben fest am Stativ heran. Bei einigen Konstruktionen kommt auch der feststehende Centralzapfen vor und dann ist um denselben eine Hülse beweglich, mit der die Platte verbunden ist. Zur feinen Horizontalbewegung der letztern dient die Schraube ohne Ende oder die Mikrometerschraube (s. d.) in Kugeln. Altere Konstruktionen von M. sind der dresdener oder Lehmannsche, der münchener, der M. von Reichenbach; neuere der Baumannsche M., 1871 verbessert und gewöhnlich als älterer M. des preuß. Generalstabes bezeichnet (feststehender Centralzapfen und Schraube ohne Ende), der Breithauptsche M. von 1867, verbessert 1874, gewöhnlich als Generalstabsstativ M/74 bezeichnet (mit Differential-Mikrometerschraube), das Generalstabsstativ M/75, vom berliner Mechaniker Ed. Sprenger auf ähnlichen Prinzipien wie der Breithauptsche M. zusammengestellt (mit Integral-Mikrometerschraube). Der letztere ist der Normalmeßtisch des preuß. Generalstabes. Bei dem Gebrauch des Mis zur topographischen Landesvermessung dienen als Grundlage die auf dem Papier, dem sog. Meßtischblatt, aufgetragenen trigonometr. Netzpunkte (s. unter Netzlegung), welche der Landestriangulation entnommen sind und vom Topographen noch durch von ihm selber mittels Vorwärts⸗ oder Seitwärtsabschneiden auf die Platte gebrachte geometr. Netzpunkte ergänzt werden. Ein Meßtischblatt umfaßt bei den Aufnahmen des preuß. Generalstabes in 1:25000 ein Quadrat von 11,25 Km Seitenlänge. Um ein solches Terrain auf die Platte zu bringen, bedarf es einer großen Anzahl von Meßtischstationen, die, wenn sie nicht mit Netzpunkten zusammenfallen, durch ein besonderes Verfahren auf der Platte bestimmt werden. Es ist dies das Orientieren des M. auf der Station oder das Einrichten der Platte nach der Himmelsgegend, was mit der Magnetnadel nicht hinreichend genau bewirkt werden kann. Der Topograph hat auf der Station den M. zunächst horizontal aufzustellen, dann zu orientieren und den Stationspunkt zu bestimmen, was man als das Stationieren des M. bezeichnet. Das Hauptinstrument bei der Arbeit des Topographen mit dem M. ist die Kippregel (s. d.). Vom gewonnenen Stationspunkt aus, der zugleich nach seiner absoluten Höhe zu bestimmen ist, geschieht die Bestimmung der zu dem Bilde notwendigen Punkte des aufzunehmenden Terrains nach Grundriß und Höhenlage, woran sich das Einzeichnen der Situation und die Bestimmung der Niveaukurven knüpft. Wenn die Aufnahme mit dem M. für topogr. Zwecke auch hinreichende Genauigkeit gewährt, so ist derselbe doch zu den sog. Katastervermessungen ungeeignet. Der lediglich auf graphischem Wege gewonnene Grundriß leidet unter den doppelten Fehlern der Messung und der Zeichnung, abgesehen von der geringen Genauigkeit, welche die aus Holz gebildete Platte und die unsichere Aufstellungsweise derselben im Gefolge haben. Selbst für die zusammenhängende topogr. Aufnahme ist der M. nur im Anschluß an ein trigonometr. Netz brauchbar, da andernfalls die Fortpflanzung der Fehler sich in zu nachteiliger Weise geltend machen würde. Vgl. Bauernfeind, «Elemente der Vermessungskunde y (6. Aufl., Stuttg. 1879); von Rüdgisch, „Instrumente und Operationen der niedern Vermessungskunsto (Kass. 1875); „Instruktion für die Topographen der topogr. Abteilung der königl. preuß. Landesaufnahme » (Berl. 1877); Koßmann, „Die Terrainlehre, Terraindarstellung und das militär. Aufnehmen» (5. Aufl., Potsd. 1880); Burchardt, «Leitfaden für den Unterricht in der Terrainlehre, im milit. Planzeichnen und Aufnehmen an den königl. Kriegsschuleno (4. Aufl., Berl. 1884). Meß⸗ oder Marktwechsel nennt man solche Wechsel, bei denen die Zahlungszeit auf eine Messe oder einen Markt festgesetzt worden ist (Wechselordnung, Art. 4, Nr. 4). Dieselben werden zu der durch die Gesetze des Meß-oder Marktortes bestimmten Zahlungszeit fällig, und in Ermangelung einer solchen Festsetzung an dem Tage vor dem gesetzlichen Schluß der Messe oder des Marktes. Dauert die Messe oder der Markt nur einen Tag, so tritt die Verfallzeit des Wechsels an diesem Tage ein (Wechselordnung, Art. 35).